Mannheim, 29. August 2016. (red/pro) Vergangene Woche berichteten wir über ein „beschleunigtes Verfahren“ gegen zwei mutmaßliche Ladendiebe. Diese werden bereits diese Woche vor Gericht stehen. Dass die Strafe so schnell auf die Tat folgt, ist an besondere Bedingungen geknüpft.
Wir wenden dieses Verfahren an, weil es einfach viel schneller geht – aber nur dann, wenn die Bedingungen erfüllt sind, also eine relativ einfache Beweislage vorliegt und das Strafmaß unter einem Jahr liegen soll,
erklärt Sandra Utt, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim auf Nachfrage.
„Normalerweise“ dauert es gut zwei, drei Monate, bis Anklagen vor Gericht landen. Durch das beschleunigte Verfahren verkürzt sich die Dauer zwischen Straftat und Verhandlung auf ein bis zwei Wochen.
Wir haben das in diesem Fall kenntlich gemacht, um zu zeigen, dass die Justizorgane durchaus schnell reagieren können, wenn die Umstände es hergeben. Allerdings muss klar sein: Dieses Verfahren eignet sich nicht für die Masse der Fälle,
sagt Frau Utt.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Gerichte einen gewissen Vorlauf haben und die Termine dort natürlich eng getaktet sind – ab und an ein „beschleunigtes Verfahren“, könne meist aber „reingeschoben werden.
Hier können Sie die rechtlichen Bedingungen nachlesen.