Heidelberg, 22.02.2022. (red/pm) Wer einen Antrag zu einem baurechtlichen Verfahren an die Stadt Heidelberg stellen möchte, muss das ab dem 1. März 2022 digital über die Internetseite www.heidelberg.de/bau-online machen.
Information der Stadt Heidelberg:
„Wer einen Antrag zu einem baurechtlichen Verfahren an die Stadt Heidelberg stellen möchte, muss das ab dem 1. März 2022 digital über die Internetseite www.heidelberg.de/bau-online machen. Seit 2017 bietet die Stadt an, Anträge über die Webseite einzureichen. Bereits etwa 70 Prozent der Anträge gehen in digitaler Form ein. Die Gründe für die neu eingeführte Pflicht zur Onlineeinreichung liegen unter anderem darin, dass die Stadt die Anträge schneller bearbeiten kann und das Verfahren für die Antragstellenden einfacher sowie transparenter ist.
Ab dem 1. März 2022 werden folgende Verfahren nur noch digital angeboten:
- Abbruch
- Baugenehmigungsverfahren
- Kenntnisvergabeverfahren
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Zustimmungsverfahren
- Entwässerung
- Bauvorbescheid
- Werbeanlage Genehmigung
- Webeanlage vereinfachtes Verfahren
In allen anderen Verfahren ist die Antragstellung sowohl digital als auch in Papierform möglich.”