Weinheim, 18. Dezember 2018. (red/pm) Wie die Umweltplakette müssen auch die Bewohnerparkausweise an der Windschutzscheibe angebracht werden. Dafür sind die Ausweise seit rund zwei Jahren mit einer Klebefolie versehen. Damit das Sichtfeld des Fahrers nicht gestört wird, wurde die Größe bei der Einführung halbiert.
Information der Stadt Weinheim:
“Die praktischen Parkberechtigungen können im Bürgerbüro ab sofort wieder beantragt und abgeholt werden. Sie gelten ab 1. Januar 2019. Bis Ende des ersten Jahresmonats räumt der Ordnungsdienst noch eine „Schonfrist“ ein, dann muss der Ausweis aber ausgetauscht sein.
Das Bürger- und Ordnungsamt hat jetzt außerdem daran erinnert, dass Nutzerinnen und Nutzer von Firmenfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen die nicht auf den Nutzer zugelassen sind, bei Antragstellung an die Vorlage der Überlassungsbescheinigung des Fahrzeughalters denken.
Bewohnerparkausweise werden ausschließlich für die Bewohnerparkzone ausgestellt, in der jener Antragsteller gemeldet ist, auch dann, wenn eine angrenzende Zone praktischer erscheint. Bei den temporär gültigen Besucherparkausweisen (es können Tages- und Wochenausweise erworben werden) gibt es keine Veränderung. Diese werden nach wie vor im Format DIN A6 ausgegeben, müssen mit Kugelschreiber ausgefüllt werden und sind gut sichtbar auf dem Armaturenbrett auszulegen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, kann die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros in der Dürrestraße für die Beantragung der Berechtigung genutzt werden. Unter www.weinheim.de/terminvereinbarung findet sich eine eigene Rubrik dafür.”