Heidelberg, 18. August 2022. (red/pm) Die bereits seit Wochen herrschende Wetterlage setzt den Bächen im Heidelberger Stadtgebiet zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein.
Information der Stadt Heidelberg:
„Die bereits seit Wochen herrschende Wetterlage setzt den Bächen im Heidelberger Stadtgebiet zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Hier sind besonders die kleinen Nebengewässers des Neckars, beispielsweise der Stein- und Peterstaler Bach in Ziegelhausen oder der Mühlbach in Handschuhsheim betroffen. Daher ist der Gemeingebrauch an den Gewässern, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, derzeit verboten. Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, so lange dies dem Gewässer nicht schadet. Die unberechtigte Wasserentnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Als Untere Wasserbehörde informiert das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg über die geltende Rechtslage zum Gemeingebrauch in diesen Niedrigwasserzeiten:
- Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich, solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.
- Ein Anstauen von kleinen Wasserläufen ist untersagt.
- Die Wasserentnahme mit Pumpen ist untersagt. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
- Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme auf Grund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten.
Sollten bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dazu auf, von der Erlaubnis nicht oder kaum Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann das Amt für Umweltschutz auch Erlaubnisse mit einer entsprechenden Auflage ergänzen.
Diese einschränkenden Regelungen gelten solange, bis sich nach Ende der anhaltenden Trockenperiode die Situation in den Gewässern mit steigenden Wasserständen wieder deutlich entspannt. Sie gelten jedoch nicht für den Neckar, so dass hier der Gemeingebrauch derzeit noch möglich ist. Sollte sich jedoch die Situation verschärften, könnten auch hier Einschränkungen möglich sein.
Zu wenig Niederschlag im Stadtgebiet
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilt mit, dass sich auch für diese Woche keine Änderung der insgesamt niederschlagsarmen und sehr warmen Wetterlage abzeichnen wird. Die erwarteten Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig, vorübergehend und lokal abmildern.
Starke Trockenheit insbesondere in den Monaten März, Mai und Juli
Im aktuellen Jahr sind bisher in der Summe nur 300 bis 340 Liter pro Quadratmeter Niederschlag an unterschiedlichen Messstationen im Stadtgebiet erfasst worden. Insbesondere die Monate März und Mai waren im Vergleich zu den klimatischen Referenzzeiträumen zu trocken. Der Juni war zwar insgesamt im Rahmen, jedoch stieg die monatliche Niederschlagssumme erst am Ende des Monats durch Starkregenniederschläge an, welche durch den schnellen Abfluss jedoch zu keiner großen Entlastung der Niedrigwassersituation beitragen konnten. Auch der Juli war mit gemessenen 14 bis 27 Liter pro Quadratmeter Niederschlag viel zu trocken. Allein im Juli fehlten rund 60 Liter pro Quadratmeter Niederschlag im Vergleich zum Referenzzeitraum 1961 bis 1990. Der durchschnittliche Jahresniederschlag in Heidelberg beträgt in etwa 750 Liter pro Quadratmeter.
Grundwasserspiegel derzeit auf einem unterdurchschnittlichen Niveau
Die Grundwasserstände in Heidelberg reagieren verzögert auf die aktuellen Bedingungen, zumal es in unterschiedlichen Tiefen verschiedene wasserführende Schichten gibt und auch der Neckar teilweise mit dem Grundwasser korrespondiert. Aktuell zeigt der Grundwasserspiegel eine rückläufige Tendenz.
Auch für die erlaubten Grundwasserentnahmen ruft das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie zu einer sparsamen Verwendung auf.
Ergänzend
Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg ist als Untere Wasserbehörde für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Gewässerbenutzung im Stadtgebiet. Kontakt unter umweltamt@heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 58-18000.”