Heddesheim, 17. März 2012. (red) Der Gewerbetreibende, der Ende 2010 gegen das „Pfenning-Projekt“ ein Normenkontrollverfahren angestrengt hat, hat nun einen Eilantrag auf Baustopp gestellt. Dieser ging dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Anfang der Woche zu, wie uns auf Nachfrage heute bestätigt wurde. Bis wann eine Entscheidung getroffen wird, ist offen.
Das Normenkontrollverfahren wurde am 03. Dezember 2010 beim VGH eingereicht (siehe unseren damaligen Bericht). Seitdem hat sich anscheinend nicht viel getan. Bis auf eine Bestätigung des Vorgangs hat man vom VGH in der Sache nichts mehr gehört.
Da die Bauarbeiten auf dem „Pfenning“-Gelände voranschreiten und der Kläger nicht „vollendete Tatsachen“ geschaffen sehen will, hat dieser nun einen Eilantrag auf Baustopp bis zur Entscheidung in der Sache gestellt.
Wann dieser „Eilantrag“ entschieden wird, ist offen – nach Auskunft der Pressestelle handele es sich zwar um einen Antrag, über den „schnell“ entschieden werde. Ob das aber in der kommenden Woche oder später geschehe, sei nicht zu benennen, denn das handhaben die zuständigen Richter nach ihrer Unabhängigkeit.
Was genau im Normenkontrollverfahren am Bebauungsplan bemängelt worden ist, haben die streitenden Parteien aus verfahrenstaktischen Gründen noch nicht benannt.
Vermutlich werden dies aber mögliche Verfahrensfehler sein oder auch der Verkehrslenkungsvertrag, der juristisch insofern „schwammig“ ist, weil es keine vergleichbaren „Verträge“ dieser Art bislang gibt und unklar ist, ob er das Papier wert ist, auf dem er steht.
Durch den Eilantrag wird sich vermutlich eine Entscheidung des Normenkontrollverfahrens beschleunigen – allerdings auf dem Stand der Dinge. Zusätzlich Gutachten und Stellungnahmen können nach dem Eilantrag nicht mehr vorgebracht werden.