Rhein-Neckar-Kreis, 16.02.2022. (red/pm) Am 13. Januar 2020 ist nach einem mehrmonatigen Beteiligungsverfahren und Workshops an vier Standorten der Inklusionsbeirat des Rhein-Neckar-Kreises gegründet worden.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Am 13. Januar 2020 ist nach einem mehrmonatigen Beteiligungsverfahren und Workshops an vier Standorten der Inklusionsbeirat des Rhein-Neckar-Kreises gegründet worden.
Inklusionsbeirat besteht aus 30 Personen
Da Präsenzsitzungen pandemiebedingt in den zurückliegenden Monaten nicht möglich waren, tagt der Inklusionsbeitrat seit September 2021 regelmäßig virtuell. Mit ein Grund, sich die aktuelle Entwicklung dieses Gremiums näher anzuschauen. Der Inklusionsbeirat besteht nun aus 30 Personen. Ein zentrales Merkmal der Beiratsmitglieder ist, mit wenigen Ausnahmen, die eigene Betroffenheit. Der Beirat setzt sich zusammen aus Menschen mit kognitiven, psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie Eltern und weiteren Angehörigen. Vertreten sind unter anderem gehörlose, sehbeeinträchtigte und mobilitätseingeschränkte Personen.
Sitzungen mit Gebärdendolmetschern
Das Spektrum der vertretenen Beeinträchtigungen ist groß. „Alle Sitzungen finden selbstverständlich mit Gebärdendolmetschern statt“, erläutert Silke Ssymank und sagt weiter: „Die Mitglieder des Beirats lernen gemeinsam inklusive, digitale Sitzungen zu gestalten und unterschiedliche Bedürfnisse zu formulieren, das ist eine spannende und schöne Herausforderung.“
Am 26. Januar 2022 hat der Inklusionsbeirat seine Geschäftsordnung verabschiedet und künftige Vorhaben und Aufgaben konkretisiert. An zwei Fortbildungen zu den Themen „Barrierefreie Bushaltestellen“ und „UN-Behindertenrechtskonvention“ haben die Beiratsmitglieder bereits teilgenommen. Referenten waren unter anderem Dennis Ulas und Markus Heeren vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
Ehrgeizige Ziele
„Inhaltlich hat sich der Inklusionsbeirat gemeinsam mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten in den nächsten zwei Jahren ein ehrgeiziges Ziel gesetzt“, so Ssymank. In Anlehnung an die zentralen Themen der UN-Behindertenrechtskonvention werden die verschiedenen Arbeits- und Lebensbereiche erfasst und unter die Lupe genommen. In insgesamt sieben Arbeitsgruppen zu den Themen „Erziehung und Bildung“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Gesundheit“, „Sport, Kultur und Freizeit“, „Wohnen und Bauen“, „Mobilität“ und „Kommunikation“ wird der aktuelle Stand von Inklusion und Teilhabe aus der Sicht von beeinträchtigten Menschen im Rhein-Neckar-Kreis erfasst.
Inklusionsplan
Die Ergebnisse fließen mit Empfehlungen von Maßnahmen und Wünschen in einen Inklusionsplan ein. Drei Arbeitsgruppen haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen und sichten Material. Der fertige Plan hat später unterstützenden Empfehlungscharakter für die 54 Kreiskommunen und soll dem Ausschuss für Soziales des Kreistags vorgestellt werden. „Das Besondere an diesem Inklusionsplan ist, dass die Sicht der Betroffenen selbst als „Experten in eigener Sache“ mit ergänzender Fachexpertise im Vordergrund steht“, so Ssymank. Denn nicht selten besteht die Gefahr, dass die Stimme der Betroffenen in Sitzungen und Fachgremien nicht ausreichend Gehör findet oder die Umsetzung der Teilhabebelange zu zögerlich verläuft.
(Erstellt am 14. Februar 2022)”