Ludwigshafen, 15. Juni 2022. (red/pm) Anlässlich der Berichterstattung über die Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die Stadtverwaltung, Verständnisfehler auszuräumen.
Information der Stadt Ludwigshafen:
„Anlässlich der Berichterstattung über die Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die Stadtverwaltung, Verständnisfehler auszuräumen.
Entgegen der in den Medien mehrfach kolportierten Kritik trifft es nicht zu, dass das Gesetz inhaltlich verbindliche Vorgaben zur Durchführung von Veranstaltung wie zum Beispiel Kerwen, Straßenumzügen und vergleichbaren Festen unter freiem Himmel macht. Es enthält keine Festlegungen, die den Veranstalter*innen vorschreiben, wie bestimmte Veranstaltungen durchzuführen sind. Das POG macht ferner keine Angaben über die erforderliche Anzahl oder Beschaffenheit beispielsweise von Aufsichtspersonal, Sicherheitsvorkehrungen und Absperrmaßnahmen. Aussagen wonach das Gesetz vorschreibe, etwa komplette Wegstrecken von Karnevalsumzügen mit Gattern abzusperren, sind falsch.
Neu ist indes, dass das POG für die Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen konkrete Fristen und Verfahrenswege – abhängig von der Anzahl der gleichzeitig zu erwartenden Gäste – definiert. Übersteigt diese Zahl mehr als 5.000 Personen ist die Veranstaltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde mindestens drei Monate vorher schriftlich anzuzeigen. Liegt die Zahl der gleichzeitig teilnehmenden Personen bei mehr als 15.000 Personen ist die Veranstaltung mindestens sechs Monate vorher anzukündigen. Veranstaltungen dieser Größenordnung gelten als Großveranstaltungen, für die in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden von den Veranstalter*innen zwingend ein Sicherheitskonzept vorzulegen ist. Handelt es sich um eine Veranstaltung, zu der weniger als 5.000 Besucher*innen erwartet werden, kann an ein Sicherheitskonzept notwendig sein, das vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen ist. Dass unter Umständen solche Konzepte für Veranstaltungen unter 5.000 Personen erforderlich sind, ist im POG unter § 26 Abs. 5 aufgeführt.
“Ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist und in welchem Umfang es vorliegen muss, prüft die Ordnungsbehörde immer individuell für den jeweiligen Einzelfall. Meines Erachtens können aber 99 Prozent aller bisherigen Veranstaltungen weitgehend so durchgeführt werden, wie in der Vergangenheit auch”, betont Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz. “Die Verwaltung wird ihrer Linie treu bleiben und verantwortungsbewusst sowie mit Augenmaß entscheiden.” Die Stadtverwaltung setze darauf, als helfende Partnerin die Veranstalter*innen wie gewohnt zu unterstützen und zu verhindern, dass Veranstalter*innen wegen fahrlässigen Handelns oder Unterlassens haftbar gemacht werden. “Letztendlich geht es nur darum die Überlegungen, die ein*e verantwortungsbewusste*r Veranstalter*in schon bisher gemacht hat, niederzuschreiben. Auch sind nicht öffentliche Veranstaltungen – wie beispielsweise ein Helferfest – nicht betroffen”, ergänzt Schwarz.
“Wir appellieren deshalb an alle Veranstalter*innen kleinerer Veranstaltungen – also mit bis zu 5.000 Gästen –, die im öffentlichen Raum stattfinden, am besten sechs Wochen vorher mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen, um nicht im Zeitbedrängnis zu kommen. Dann verfügen die sachbefassten Stellen über ausreichend Vorlauf, um die Veranstalter*innen auf die erforderlichen Genehmigungen, Auflagen hinzuweisen und die entsprechenden Anträge zu prüfen”, ergänzt Schwarz. “Dies gibt allen Beteiligten Sicherheit. In der vergangenen Woche hatte er jeweils in Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Vereine (Arge) und dem Großen Rat der Ludwigshafener Karnevalsvereine auf diese Sachverhalte hingewiesen, um ehrenamtliche Veranstalter*innen die Sorgen vor den neu gefassten POG zu nehmen.
In enger, dezernatsübergreifender Zusammenarbeit mit Bereichen wie Kultur, Umwelt, Tiefbau und Feuerwehr sowie externen Stellen wie zum Beispiel der Polizei koordiniert der Bereich Öffentliche Ordnung den Sicherheitsbedarf für Veranstaltungen. Wer eine Veranstaltung plant, sollte dafür eine entsprechende Anzeige unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen@ludwigshafen.de einreichen. Wichtig ist, dass mit der E-Mail die wichtigsten Daten bezüglich der geplanten Veranstaltung an die Stadt übermittelt werden. Dazu zählen die Kontaktdaten der Veranstalter*innen, die voraussichtliche Teilnehmer*innenzahl sowie Angaben zur Örtlichkeit, benötigten Fläche in Quadratmeter, Bewirtung der Besucher*innen und zu geplanten Aufbauten.”