Rhein-Neckar-Kreis, 13. Januar 2021. (red/pm) Ende September hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich geeignete Gebiete für ein atomares Endlager in Deutschland gibt.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Ende September hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich geeignete Gebiete für ein atomares Endlager in Deutschland gibt. Die BGE hat insgesamt 90 Teilgebiete bundesweit identifiziert, die im weiteren Verfahren eingehend auf ihre Eignung untersucht werden. Auch Gebiete in Baden-Württemberg sind dabei.
Auswahlprozess transparent machen
Über den Stand des Auswahlprozesses, die Kriterien und wie es weitergeht, wollen das Umweltministerium und die BGE in vier Online-Veranstaltungen informieren. Die Veranstaltungen richten sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger. „Es gibt einen großen berechtigten Informationsbedarf“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Auswahlprozess möglichst transparent und nachvollziehbar verläuft. Deshalb stellen wir und die Bundesgesellschaft für Endlagerung uns den Fragen aus der Bevölkerung, die es möglicherweise gibt.“ Untersteller bekräftigte aber erneut, dass es bislang keine Vorfestlegung auf einen Standort gebe: „Nicht einmal ansatzweise“, so Untersteller.
Die Informationsveranstaltung für den Regierungsbezirk Karlsruhe findet am Donnerstag, 21. Januar 2021, von 18 bis 19 Uhr statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich unter folgendem Link anmelden:
Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung
Die Veranstaltung wird online über das Videokonferenzportal Cisco Webex durchgeführt. Informationen zur Einwahl und zur Nutzung des Onlinetools erhalten die Teilnehmenden vor der Veranstaltung. per E-Mail.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich auf der Webseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg:
Endlagerung radioaktiver Abfälle
(Erstellt am 12. Januar 2021)“