Rhein-Neckar, 11. Dezember 2019. (red/pol) Wohnungseinbruchsdiebstähle werden vornehmlich in der sogenannten dunklen Jahreszeit begangen. Dies liegt daran, dass eine Abwesenheit von Hausbewohnern für Täter leicht erkennbar ist, weil es bereits früh dunkel wird und in den Häusern und Wohnungen kein Licht brennt.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
„Als besonders kritisch sind die späten Mittagsstunden und frühen Abendstunden anzusehen, weil dort häufig Hausbewohner noch nicht von der Arbeit nach Hause gekehrt sind oder die Zeit nach der Arbeit für den Einkauf nutzen und es bereits dunkel ist. Insbesondere bei Einfamilienhäusern versuchen die Täter regelmäßig den Zugang ins Objekt von nicht einsehbaren Bereichen zu erlangen. Diesbezüglich sind insbesondere Terrassentüren oder -fenster Angriffsobjekte. Die Eigentümer statten diesen Bereich meist mit entsprechendem Sichtschutz aus, was die Täter für ihre Zwecke nutzen. In Mehrfamilienhäusern ist vornehmlich die Wohnungseingangstür Angriffsziel, wobei zuvor durch Klingeln und/oder Klopfen überprüft wird, ob die Bewohner sich in der Wohnung aufhalten.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz gab es im Jahr 2018 insgesamt 939 Wohnungseinbrüche. Davon waren 171 im Dezember. Mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger will die Polizei gemeinsam Stärke zeigen, um den Wohnungseinbrüchen zu begegnen.
Deshalb die Bitte der Polizei: Falls Sie eine Beobachtung gemacht haben, auch wenn Sie Ihnen belanglos erscheint, teilen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Polizeidienststelle mit. Bei Gefahr, also Hilferufen, ausgelösten Alarmanlagen oder in dringenden Verdachtsfällen alarmieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110. Geben Sie an: Was ist passiert? Wo und wann ist es passiert? Wer sind Sie und wie sind Sie erreichbar? Die Täter wählen Objekte bevorzugt nach folgenden Kriterien aus: Die Wohnung ist dunkel, es ist keine Geräuschquelle in der Wohnung zu hören, der Wohnungsinhaber nimmt bei Probeanrufen das Telefon nicht ab, der Briefkasten ist nicht geleert.
Die Gefahr, Opfer eines Wohnungseinbruches zu werden, kann man erheblich reduzieren.
Die Polizei empfiehlt:
- Signalisieren Sie niemals Abwesenheit, wie zum Beispiel Rollläden, die Tag und Nacht heruntergelassen sind. Viele Täter scheuen die Konfrontation mit Zeugen. Sie fühlen sich entdeckt und lassen von dem Objekt ab.
- Besprechen Sie den Anrufbeantworter so, dass Fremde beim Abhören ihre Abwesenheit nicht erkennen können.
- Auch bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. Gekippte Fenster machen es dem Täter sehr leicht. Die geöffnete Garage, in der kein Fahrzeug steht, sollte ebenfalls verschlossen werden.
- Die Wohnungseingangstür sollte immer abgeschlossen sein, nur ins Schloss ziehen, reicht nicht aus.
- Sprechen Sie Ihre Nachbarschaft an. Ein wachsamer Nachbar erkennt sehr schnell, wenn ungewohnte oder verdächtige Aktivitäten vor dem Haus oder auf dem Grundstück stattfinden.
- Achten Sie auf fremde Fahrzeuge und fremde Personen in Ihrer Nachbarschaft. Bei einem Verdacht informieren Sie die Nachbarn und verständigen Sie die Polizei. Jeder Hinweis kann wichtig sein.
- Wertgegenstände, wie Schmuck und Bargeld sollten in der Wohnung nicht in einer Schublade oder im Kleiderschrank in einer Kassette aufbewahrt werden. Besser ist es, Schließfächer zum Beispiel bei Banken oder ein Wertschutzbehältnis (Safe) zu nutzen.
- Einbrecher wollen in sehr kurzer Zeit in das Objekt gelangen, um nicht entdeckt zu werden. Die Mehrzahl der Einbrecher, so haben Untersuchen ergeben, kommen in weniger als 3 Minuten in das Objekt. Deshalb empfiehlt die Polizei unter anderem mechanische Sicherungsvorkehrungen, die dieser sogenannten “ Widerstandszeit“ standhalten.
Was bleibt nach einem Wohnungseinbruch?
Ein Einbruch kann für viele Opfer zum Albtraum werden. Dabei ist die psychische Belastung oft schlimmer als der materielle Schaden, da das persönliche Sicherheitsgefühl beeinträchtigt ist. In Zusammenarbeit mit vielen anderen Hilfsorganisationen führen Polizeibeamte im Rahmen der Opfernachsorge Gespräche mit den Betroffenen. Darüber hinaus gibt es eine Opferschutzbeauftragte und einen Opferschutzbeauftragten im Polizeipräsidium Rheinpfalz. Diese bieten Opfern, Zeugen und Angehörigen persönliche oder telefonische Beratung an und vermitteln weitere Hilfsangebote vor Ort.“