Mannheim/Ladenburg/Edingen-Neckarhausen/Rhein-Neckar, 09. November 2013. (red/pol) Die Polizei hat am Donnerstag gemeinsam mit der Stadt elf Gaststätten in Mannheim-Seckenheim, Edingen-Neckarhausen und Ladenburg durchgeführt. Dabei war die Anzahl an Rechtsverstößen auffällig hoch. So wurden teilweise erhebliche Mängel in der Hygiene festgestellt.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Am 7. November 2013, in der Zeit zwischen 14.30 Uhr und 23.00 Uhr, führte das Polizeirevier Ladenburg gemeinsam mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Gaststättenangelegenheiten, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Gewerbeamt/Gaststätten und der Lebensmittelüberwachung sowie dem Zollamt Heidelberg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, im Mannheimer Stadtteil Seckenheim sowie in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Städten und Gemeinden Ladenburg und Edingen-Neckarhausen einen Sondereinsatz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und zur Überprüfung gaststätten-, gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch.
Auffallend war die hohe Anzahl arbeitsrechtlicher Verstöße. So konnten sich über die Hälfte der kontrollierten Personen bei der Kontrolle nicht ordnungsgemäß ausweisen oder waren nicht angemeldet, was in der Regel eine hohe Geldbuße nach sich zieht. In einem Fall lag gar der Verdacht eines Leistungsmissbrauches nach dem Strafgesetzbuch vor. Hier werden noch weitere Ermittlungen geführt.
Bei den Überprüfungen wurden auch mehrere Gaststätten mit „Raucherräumen“ kontrolliert. In drei Fällen war dieser Raum durch geöffnete Zwischentüre nicht richtig vom Schankraum abgetrennt, so dass die Möglichkeit bestand, dass die „Rauchschwaden“ in den Speiseraum ziehen konnten.
Die Beamten der Lebensmittelüberwachung konnten bei den Kontrollen verschiedene Hygienemängel feststellen, die zum Teil mit Verwarnungen vor Ort, Mängelberichten bis hin zum Erlass verwaltungsrechtlicher Verfügungen zur Beseitigung der Mängel abgegolten wurden. In einem Fall wurde die Überprüfung am nächsten Tag fortgesetzt, da eine Vielzahl von Beanstandungen bereits bei der Erstkontrolle festgestellt werden konnte.
Mehrfach wurde weiterhin festgestellt, dass bei den aufgestellten Geldspielautomaten die behördliche Zulassung fehlte oder abgelaufen war. Ferner waren in einigen Lokalen nicht genügend Feuerlöscher vorhanden. Auch dies führt zu Nachkontrollen durch die zuständigen Behörden.
In mehreren Gaststätten fehlte der Aushang des aktuellen Jugendschutzgesetzes, wobei in einem Fall der Gastwirt zumindest eine Fassung aus dem Jahr 1957 vorlegen konnte.
Während des Einsatzes wurden insgesamt elf Gaststätten und 34 Personen überprüft.“