Mannheim, 03. Januar 2016. (red/pro/pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim sollten heute zwei irakische Asylbewerber in Untersuchungshaft genommen werden, diese bleiben aber vorerst auf freiem Fuß. Die beiden Männer werden beschuldigt, einem Security-Mitarbeiter am Samstagabend auf dem Gelände der Spinelli Barracks dessen Mobiltelefon geraubt zu haben. Die Polizei hatte die Tatverdächtigen noch am Abend festgenommen.
Von Hardy Prothmann
Die zwei Iraker, die als Asylsuchende in der Asylunterkunft „Spinelli Barracks“ in Mannheim-Feudenheim untergebracht sind, gerieten am 02. Januar gegen 19:00 Uhr mit einem dort eingesetzten 20-jährigen Security-Mitarbeiter mit marokkanischem Migrationshintergrund in Streit, berichtet die Polizei.
Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der die zwei Iraker das Handy des Security-Mitarbeiters geraubt haben sollen. Die beiden 24 und 20 Jahre alten Tatverdächtigen wurden kurze Zeit später durch die Polizei in der Unterkunft festgenommen. Die Verletzungen des Security-Mitarbeiters wurden vor Ort ambulant versorgt.
Kein Haftgrund
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden die Tatverdächtigen am heutigen Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt, der den Antrag auf Untersuchungshaft zurückwies, wie uns die Polizei auf Nachfrage mitteilte.
Aktualisierung, 08. Januar: Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, nicht der Haftrichter habe den Antrag auf Untersuchung zurückgewiesen – stattdessen habe die Staatsanwaltschaft den Antrag selbst zurückgezogen. Dazu heißt es in einer Presseerklärung:
„Die Staatsanwaltschaft Mannheim beantragte gegen einen der Beschuldigten Haftbefehl wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und gegen den anderen Beschuldigten wegen des Verdachts des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung. Noch vor einer Entscheidung des Haftrichters des Amtsgerichts Mannheim nahm die Staatsanwaltschaft die Haftanträge zurück, da sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen der Sachverhalt anders darstellte und ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist, nicht mehr begründet war.“
Zwischen Bewohnern der Flüchtlingsunterkünfte und den eingesetzten Security-Mitarbeitern kommt es seit Monaten immer wieder zu Auseinandersetzungen. Nach unseren Informationen werden die Wachleute von manchen Asylsuchenden häufig nicht „respektiert“. Immer wieder kommt es teils zu Massenschlägereien und Randalen wie beispielsweise Ende Oktober in Wiesloch.
Nationale Konflikte – erschwerte Ermittlungsarbeit
Häufig geht es dabei aber auch um „nationale“ Konflikte. Ein Migrationshintergrund von Security-Mitarbeitern ist meist nur gegenüber Menschen der eigenen Herkunftsländer von Vorteil, weil man deren Sprache spricht. Sobald sich verschiedene Nationalitäten gegenüber stehen, scheint dies Auseinandersetzungen noch zu verstärken. Hinzu kommt, dass es häufig an ausreichend geschulten Security-Mitarbeitern fehlt. Das Personal muss nur den Besuch eines einwöchigen Kurses nachweisen.
Sobald die Polizei eingreift, wird diese überwiegend als Ordnungsmacht akzeptiert. Allerdings liegen uns Hinweise vor, dass auch hier die Hemmschwelle vor gewalttätigen Übergriffen sinkt, insbesondere durch die Erfahrung, dass die Täter meist keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Die Ermittlungsarbeit der Polizei wird durch Mauern des Schweigens enorm erschwert – abgesehen von der Sprachbarriere reden die Beteiligten von Konflikten in den seltensten Fällen. Da Zeugenaussagen aber wesentlich für weitere Maßnahmen sind, bleiben der Polizei dann die Hände gebunden.