Rhein-Neckar, 03. Juli 2015. (red/pm) Aufgrund der großen Hitze kam es zu Schäden an der Fahrbahndecke der A5, kurz nach der Anschlussstelle Schwetzingen in Fahrtrichtung Karlsruhe. Der Schaden ist mittlerweile behoben – das Regierungspräsidium Karlsruhe hat vorsorglich auf Teilstücken der A5 Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet.
Teils war der Beton auf den Autobahnen aufgebrochen – lebensgefährliche Gefahrenstellen entstanden so auf der Autobahn. Unfälle gab es glücklicherweise keine.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
“Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es in den nächsten Tagen zu weiteren Fahrbahnschäden auf Autobahnen in der Region kommen kann, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit an folgenden Teilstücken der A5 und A6 auf 80 km/h beschränkt:
A 5: Zwischen dem Autobahnkreuz Heidelberg und der Anschlussstelle Bruchsal in beide Richtungen.
A 6: Zwischen dem Autobahnkreuz Mannheim und dem Autobahnkreuz Walldorf, ebenfalls in beide Richtungen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis auf weiteres.”