Hemsbach/Weinheim/Bensheim/Heppenheim, 02. Dezember 2019. (red/pm) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Mannheim – Große Strafkammer – wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen erhoben.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Dem Angeschuldigten liegt nach den Ermittlungen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
Der Angeschuldigte soll im Bereich Hemsbach, Weinheim, Bensheim, Heppenheim einen schwunghaften und gewinnbringenden Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben. Dabei soll er Ende April 2019 an einen seiner Abnehmer rund drei Kilogramm Amphetamin und 300 Gramm Kokain verkauft und übergeben haben. Im Mai 2019 soll es erneut zu zwei Verkäufen und Übergaben von jeweils mindestens einem Kilogramm Amphetamin an denselben Abnehmer gekommen sein.
Am 23. Mai soll der Angeschuldigte dann in Weinheim sein letztes Geschäft mit dem Abnehmer über rund 11,4 Kilogramm Amphetamin, 100 Gramm Haschisch, 100 Ecstasy-Tabletten und zehn Gramm Kokain getätigt haben. Der Angeschuldigte wurde nach der Übergabe durch die Polizei festgenommen und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
Bei nachfolgenden Durchsuchungen wurden in einem Lagerraum des Angeschuldigten in Weinheim u. a. rund 22,6 Kilogramm Marihuana, 5,6 Kilogramm Haschisch, 480 Gramm Kokain und 2 500 Ecstasy-Tabletten sichergestellt. In einer Garage des Angeschuldigten in Bensheim fand die Polizei nochmals u. a. rund 1 200 Ecstasy-Tabletten, 700 Gramm Marihuana und 580 Gramm Haschisch. Zudem befanden sich in einem in Heppenheim abgestellten Pkw des Angeschuldigten in einem extra eingebauten Versteck nochmals rund 600 Gramm Marihuana, 780 Gramm Amphetamin und 20 Gramm Haschisch. Der Angeschuldigte soll die Absicht gehabt haben, die an verschiedenen Orten gelagerten Betäubungsmittel ebenfalls gewinnbringend an Abnehmer zu verkaufen.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 23. Mai in Haft. Ein Hauptverhandlungstermin ist bislang nicht bekannt.“