Rhein-Neckar, 03. Februar 2014. (red/pm) Bund und Länder haben nach dem Hochwasser im Mai und Juni 2013 Geldmittel für eine Hochwasser-Aufbauhilfe bereitgestellt. Auch Hochwassergeschädigte in Baden-Württemberg können noch bis zum 30. Juni 2015 einen Antrag auf Hochwasser-Aufbauhilfe stellen.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
“Bei Schäden privater Haushalte, von Wohnungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben ist der Antrag beim Landratsamt bzw. in Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt zu stellen. In den anderen Fällen – zum Beispiel bei Schäden von Vereinen – ist der Antrag beim Regierungspräsidium zu stellen.
Antragsformulare können unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik „Formulare“ unter dem Stichwort „Hochwasser-Aufbauhilfe“ heruntergeladen werden. Dort ist auch die Verwaltungsvorschrift abrufbar, nach der die Gewährung der Hochwasser-Aufbauhilfe durchgeführt wird.“
Anträge im Rhein-Neckar-Kreis sind zu richten an: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis | Amt für Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz | z.H. Herr Kockskämper | Trajanstr. 66 | 68526 Ladenburg”