Mannheim/Rhein-Neckar, 29. November 2017. (red/pm) Mit Urteil vom 21. November 2017 hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem Normenkontrollverfahren eine Bestimmung in der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft an der Universität Mannheim für unwirksam erklärt, wonach als Studienleistungen auch die Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien festgesetzt werden können (§ 13a Abs. 3 … [Weiterlesen...]
VGH Mannheim bemängelt Prüfungsordnung
Keine Präsenzpflicht für Politikstudenten
veröffentlicht von Hardy Prothmann Kommentar verfassen
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