Heidelberg, 16. Februar 2023. (red/pm) Bürgerinnen und Bürger dürfen noch bis Ende Februar unter Beachtung der Baumschutzsatzung Gehölze roden. … [Weiterlesen...]
Pause für die Natur:
Reißinsel seit März gesperrt
Mannheim, 22.03.2022. (red/pm) Die Reißinsel ist eine der letzten natürlich vorkommenden Rheinauen im Oberrheingebiet. Dort leben seltene Tier- und Pflanzenarten. Um insbesondere brütenden Vögel zu schützen, wird das Gebiet jedes Jahr von dem Beginn der Vegetationszeit Anfang März, bis einschließlich Juni für Besucherinnen und Besucher gesperrt. … [Weiterlesen...]
Beginn der Vegetationszeit am 1. März:
Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt – bitte Baumschutzsatzung beachten
Heidelberg, 17.02.2022. (red/pm) Am 1. März beginnt die sogenannte Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. … [Weiterlesen...]
Ruhepause für die Natur:
Reißinsel gesperrt
Mannheim, 5. März 2021. (red/pm) Auf der Reißinsel leben seltene Tier- und Pflanzenarten. Um insbesondere die Vögel zu schützen, wird das Gebiet jedes Jahr von März bis einschließlich Juni gesperrt. In den vier Monaten können die dort lebenden Tiere ihren Nachwuchs großziehen. Auch die Vegetation kann sich regenerieren. … [Weiterlesen...]
Mannheimer Süden:
Grünschnittannahme
Mannheim, 5. März 2021. (red/pm) Noch bis zum 26. März 2021 holen die Mitarbeiter des Stadtraumservice Mannheim den Grünschnitt direkt vor der Haustür ab. Wer den Termin jedoch verpasst hat, kann Äste und Sträucher sowie Laub- und Pflanzenreste ab sofort auch wieder in Rheinau, bei der temporären Annahmestelle auf dem Betriebsgelände der Firma Mineralix in der Ruhrorter Straße 54 - 58 im Rheinauer Hafen abgeben. … [Weiterlesen...]
Beginn der Vegetationszeit am 1. März:
Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt – bitte Baumschutzsatzung beachten
Heidelberg, 15. Februar 2021. (red/pm) Am 1. März beginnt die sogenannte Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. … [Weiterlesen...]