Rhein-Neckar-Kreis, 27.01.2022. (red/pm) Am 1. März beginnt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz das jahreszeitliche Rodungsverbot von Gehölzen. Bis zum 30. September ist es zum Schutz wildlebender Tiere verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. … [Weiterlesen...]
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