Mannheim/Karlsruhe/Eppelheim, 14. August 2017. (red/pro) Nachdem dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Anträge der Streitparteien vorliegen, wird der 1. Senat in Kürze über den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe entscheiden. Das Verfahren könnte mit der Entscheidung zu Ende sein oder fortgehen. Klar ist: Der VGH entscheidet in einer wichtigen Angelegenheit und wird voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung fällen. … [Weiterlesen...]