Rhein-Neckar, 08. Mai 2018. (red/pro) Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eigentlich schon Ende Mai 2016 in Kraft getreten - bis zum 25. Mai gilt eine Übergangsfrist. Ab dann gelten sehr viel höhere Datenschutzstandards, aber vor allem Datenschutzrechte an die sich alle zu halten haben: Privatleute, Vereine, Verbände, Parteien, Behörden und Unternehmen, eben alle, die Daten erheben. Jeder muss sich mit dem Thema befassen, denn es drohen bei Verstößen drakonische Strafen. … [Weiterlesen...]
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