Mannheim, 23. August 2021. (red/pm) Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten, müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit an einer Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes teilnehmen und sich dies bescheinigen lassen. Diese Belehrung rund um die Hygiene bei der Verarbeitung von Lebensmitteln wird von Gesundheitsämtern oder von beauftragten Ärzt*innen durchgeführt. … [Weiterlesen...]
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