Rhein-Neckar, 12. Januar 2019. (red/pm) Leben Eltern getrennt, ist derjenige Elternteil, der nicht mit dem Kind im Haushalt lebt, verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der Lebensstellung des familienfernen Elternteils, bzw. nach dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Unterhaltssätze sind in der „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt, die von den Gerichten und den Jugendämtern zur Festsetzung der Unterhaltspflicht herangezogen wird. … [Weiterlesen...]
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