Leipzig/Stuttgart/Rhein-Neckar, 28. März 2012. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren. Von Hardy Prothmann Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim bestätigt: Journalisten dürfen auch SEK-Einsätze … [Weiterlesen...]
Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute über Fotografierverbot
Baden-Württemberg klagt gegen die Pressefreiheit
Rhein-Neckar/Stuttgart/Leipzig, 28. März 2012. (red) Heute urteilt das Bundesverwaltungsgericht, ob das Fotografieren von Polizeieinsätzen verboten werden kann oder nicht. Das Haller Tagblatt (Schwäbisch Hall) hatte gegen ein bei einem SEK-Einsatz ausgesprochendes Fotografierverbot geklagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Verbot, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erklärte das Verbot als rechtswidrig. In letzter Instanz entscheidet nun das Leipziger Gericht - sollte das … [Weiterlesen...]