Bergstraße, 28. Mai 2019. (red/pm) Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Daher hat der Bundesrat einen vorzeitigen nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelten Umtausch beschlossen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen den Behörden dabei helfen, die ungeheure Dokumentenmasse zu bewältigen und die Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kurz zu halten. … [Weiterlesen...]
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