Mannheim, 02. November 2016. (red/ric) Am Anfang stand die Entscheidung des Bundesrats die EU-Verordnung zur Abfall-Änderung umzusetzen. Seit dem 01. Oktober gilt der mit dem flammhemmenden Mittel HBCD versetzte Dämmstyropor als gefährlicher Müll und muss getrennt entsorgt werden. Das zuvor praktizierte Verbrennen mit normalem Müll ist nun nicht mehr möglich. Was dem Naturschutz dienen sollte, verkehrt sich aktuell ins Gegenteil. Die meisten Entsorger weigern sich den Sondermüll anzunehmen, da … [Weiterlesen...]
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