Mannheim, 16. Mai 2019. (red/pm) Mit Inkrafttreten des „Gute-Kita-Gesetzes“ hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geändert, bei denen die Betreuungsbeiträge für Tageseinrichtungen durch das Jugendamt übernommen werden können. Der Personenkreis, für den die Betreuungsbeiträge übernommen werden, wurde um die Eltern erweitert, die Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Änderung tritt ab 1. August 2019 in Kraft. … [Read more...]
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