Mannheim, 31. Juli 2015. (red/pm) Die neue Rahmenvereinbarung mit Eckpunkten einer neuen Struktur der Zusammenarbeit von Universitätsklinikum Mannheim und Medizinischer Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg ist jetzt von den Vertragspartnern, der Stadt Mannheim, dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg, der Universität Heidelberg sowie dem Universitätsklinikum Mannheim, unterzeichnet worden. Sie tritt rückwirkend zum 01. Juli 2015 in Kraft.
Information der Stadt Mannheim:
“Durch eine neue Struktur sollen die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Mannheim umgesetzt werden. Das schafft die Grundlage für eine Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit und eine dauerhaft innovative und wirtschaftliche Krankenversorgung.
In einer Anhörung bewerteten die Mitglieder der Fakultät das nun umgesetzte Modell positiv, der Wissenschaftsrat wurde über die geplanten Änderungen informiert und mit dem Ministerrat der Landesregierung, dem Aufsichtsrat des Universitätsklinikums, dem Gemeinderat der Stadt Mannheim sowie dem Universitätsrat der Universität Heidelberg haben alle betroffenen Gremien ihre Zustimmung erteilt.
Grundlegendes Ziel der neuen Rahmenvereinbarung ist es, in gemeinsamen Gremien für die beiden selbstständigen Partner Universitätsklinikum und Universität Heidelberg mit ihrer Medizinischen Fakultät in Mannheim eine abgestimmte Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Es ist vorgesehen, die neue Struktur nach einer angemessenen Zeit von fünf bis acht Jahren zu evaluieren.
Zum Hintergrund
Inhalte der Rahmenvereinbarung sind:
- Forschung und Lehre werden neben der Krankenversorgung als eigene Unternehmensziele des Universitätsklinikums definiert.
- Universitätsklinikum und Fakultät planen strategisch gemeinsam (Gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung) und bilden verbindende Gremien, die auf allen Ebenen die gemeinsame Entwicklung gewährleisten. Zu diesen Gremien gehört eine Struktur- und Finanzkommission, die sich beratend mit den mittel- und langfristigen Planungen der beiden Kooperationspartner befasst und bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen die Möglichkeit zur Schlichtung und Frühwarnung bietet. Darin werden neben Klinikum und Fakultät die Stadt Mannheim, das Wissenschaftsministerium sowie die Universität Heidelberg vertreten sein.
- Ein gemeinsamer Verwaltungsrat berät alle Angelegenheiten und trifft für beide Partner verbindliche Entscheidungen an den Schnittstellen. Mitglieder werden die Geschäftsführung des Universitätsklinikums und zwei Vertreter des Dekanats der Fakultät sein.
- In den Aufsichtsrat des Universitätsklinikums werden zusätzlich zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Wissenschaft berufen.
- Das Universitätsklinikum wird von zwei gleichberechtigten Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern geleitet. Eine Geschäftsführung muss medizinisch-wissenschaftlich qualifiziert und soll in der Regel hauptamtlich beschäftigt sein.”