Mannheim, 31. August 2019. (red/pm) „Endlich eine Chance auf richtige Arbeit!“ – So könnte man in kurzen Worten die Zielsetzung des Teilhabechancengesetzes beschreiben. Langzeitarbeitslose Mannheimerinnen und Mannheimer haben durch das seit Januar geltende Bundesgesetz die Möglichkeit, mit entsprechender Unterstützung des Jobcenters am Arbeitsleben teilzunehmen. Ziel ist ihre berufliche Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – ganz gleich ob in der freien Wirtschaft bei sozialen Trägern oder der öffentlichen Hand.
Information der Stadt Mannheim:
„Trotz guter konjunktureller Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt waren zu Jahresbeginn rund 3000 Menschen von verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Das Teilhabechancengesetz eröffnet den Jobcentern die Möglichkeit, diese Menschen mit gezielter Unterstützung wieder ins Berufsleben zu integrieren und ihnen eine Beschäftigungsperspektive zu bieten. Ihre Teilnahme ist freiwillig und orientiert sich an ihren Stärken. Sie sollen selbstbestimmt die Möglichkeit erhalten, etwas an ihrer bisherigen Situation zu ändern“, erläutert Sozialbürgermeister Michael Grötsch.
Familiennahe Informationsveranstaltung zu Chancen am Mannheimer Arbeitsmarkt
Zum Auftakt veranstaltet das Jobcenter Mannheim am Freitag, 30. August, unter Beteiligung zahlreicher Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft, der Sozialwirtschaft und der Stadt Mannheim eine familiennahe Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz. Dazu hat das Jobcenter Mannheim alle Langzeitarbeitslosen zusammen mit ihren Familien eingeladen, um umfassend über das neue Teilhabechancengesetz zu informieren. Mögliche Interessenten an einer Arbeit bei Mannheimer Arbeitgebern können sich vor Ort im Luisenpark über neue Möglichkeiten am Arbeitsmarkt informieren.
Als einer der ersten Arbeitgeber in Mannheim beteiligt sich die Universitätsmedizin Mannheim mit der hauseigenen Klinik Management Dienstleistungen GmbH (KMD) an der Umsetzung: Dort wurden fünf neue Beschäftigte eingestellt, die unter anderem in der Logistik, am Empfang sowie in der Garten- und Landschaftspflege auf dem Gelände des Universitätsklinikums Mannheim tätig sind. Zwei weitere Mitarbeiter folgen in Kürze.
Stadtverwaltung Mannheim beteiligt sich als Arbeitgeberin am Teilhabechancengesetz
Auch die Stadtverwaltung Mannheim als einer der größten Arbeitgeber in Mannheim mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum mit über 260 Berufsbildern beteiligt sich am Teilhabechancengesetz. Dies hatte der Gemeinderat im Juli beschlossen. Bei der Stadtverwaltung können somit bis zu 70 – zunächst befristete – Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. In Betracht dafür kommen beispielsweise Dienstleistungen in den Bereichen Stadtreinigung, Garten- und Landschaftspflege, Facility-Management und Hausmeisterservice, Catering und Hauswirtschaft in unterschiedlichen Dienststellen der Stadt.
Bei der Stadtverwaltung macht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, wo ab dem 15. September fünf ehemals Langzeitarbeitslose ihre Arbeit aufnehmen werden, den Anfang. Dort werden sie für reguläre Aufgaben in der Stadtreinigung eingesetzt. „Dieses Projekt ist für beide Seiten ein Gewinn. Die fünf neuen Mitarbeiter, die ab Mitte September bei der Abfallwirtschaft eingesetzt sind, erhalten eine faire Chance und werden in den Arbeitsmarkt integriert. Gleichzeitig erhält die Abfallwirtschaft Unterstützung bei ihren vielfältigen Aufgaben – wie in diesem Fall die Stadtreinigung“, so Bürgermeisterin Felicitas Kubala, in deren Zuständigkeit die Abfallwirtschaft liegt.
Zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
Das Teilhabechancengesetz hat zum Ziel, langzeitarbeitslosen Menschen eine Beschäftigungsperspektive zu bieten und somit den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch langfristig zu beenden. Es wurde zum 1. Januar 2019 unter der Bezeichnung „MitArbeit“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführt.
Für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes steht dem Jobcenter Mannheim ein jährliches Gesamtvolumen von ca. 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich können eingesparte bundesfinanzierte Regelleistungen für diesen Zweck verwendet werden (sogenannter Passiv-Aktiv-Tausch), so dass im Ergebnis ein Gesamtvolumen auf ca. fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung steht.
Voraussetzung für die Vermittlung einer Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz ist, dass die betroffenen Personen seit mindestens zwei Jahren erwerbslos sind (§ 16e SGB II) bzw. das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Jahre im SGB II-Leistungsbezug gestanden haben müssen (§ 16i SGB II). Bei Personen mit Schwerbehinderung oder Alleinerziehenden ist auch ein fünfjähriger Leistungsbezug ausreichend.
Kontakt und weitere Informationen
Arbeitgeber, die sich zum Teilhabechancengesetz informieren oder Stellenangebote unterbreiten wollen, können sich gerne unter der Hotline (0621) 18166436 oder per E-Mail Jobcenter-Mannheim.Projekt-Mitarbeit@jobcenter-ge.de an das Jobcenter Mannheim wenden.“