Ludwigshafen/Frankenthal, 31. Mai 2016. (red) Am 04. Mai wurde in der Ludwigshafener City ein 42 Jahre alter Mann durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe getötet. Ein Polizeibeamter war zuvor durch den Getöteten schwer verletzt worden. Nach unseren Informationen wurde der Angreifer von sieben Polizeikugel getroffen – er verstarb kurz darauf im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hält sich weiter bedeckt und fährt die rigide Linie, vor Abschluss der Ermittlungen keine Informationen herauszugeben.
Auf Nachfrage erklärt sie uns gegenüber dennoch Details, die faktisch gesichert sind und keine “ermittlungstaktische Bedeutung” haben.
Ein Beamter schwer verletzt – Angreifer tot
Fest steht mittlerweile, dass ein Beamter angegriffen und durch den 42-jährigen Aggressor in der Henry-Roos-Passage am Berliner Platz schwer verletzt worden ist. Die Waffe dieses Polizeibeamten kam nicht zum Einsatz.
Die Schüsse auf den Angreifer hat demnach der zweite Beamte abgegeben. Insgesamt zehn Patronen fehlen im Magazin. Sieben Mal wurde der Angreifer getroffen. Vor der gezielten Schussabgabe soll es Warnschüsse gegeben haben. Ob dies drei oder nur zwei oder einer waren, ist nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Polizist den Angreifer bei der Schussabgabe verfehlt hat. Außerdem könnte das Magazin nicht voll gefüllt gewesen sein. Aufschluss werden hier die am Tatort gefunden Patronenhülsen geben.
Weil ein Tötungsfall vorlag und unklar war, wer die Schüsse abgegeben hatte, wurden durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal Ermittlungen gegen beide Beamte eingeleitet. Dabei ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Tatbestände zu ermitteln.
Das Verfahren in Bezug auf den verletzten Beamten wird wohl in Kürze eingestellt, da er nicht an den Schüssen beteiligt war. Im Fall des anderen Beamten muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Schussabgabe in der Art und Menge der Situation angemessen war.
Warum waren sieben Treffer nötig, um den Angreifer handlungsunfähig zu machen?
Was am Ende der Ermittlungen herauskommt, ist heute noch unklar. Möglich ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Notwehrsituation erkennt. Möglich ist auch, dass sie eine mindestens fahrlässige Tötung erkennt – dies würde dann vermutlich zu einer Anklage gegen den Beamten führen. Vorstellbar ist auch, dass die Notwehrsituation erkannt wird, aber der Einsatz der Mittel unverhältnismäßig war. Die richtige Bewertung herauszuarbeiten ist eine diffizile Angelegenheit.
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Nach unseren Informationen verwendet die Polizei in Rheinland-Pfalz seit geraumer Zeit so genannte “Mannstopper Munition”. Als Dienstwaffe ist überwiegend die Walter P99 im Einsatz, deren Magazin 15 Patronen fasst.
Diese Waffe hat keine Sicherungsvorrichtung, ist sofort schießbereit und halbautomatisch – das bedeutet, nach jedem Schuss lädt die Waffe eine neue Patrone nach, was die Schießgeschwindigkeit erhöht.
Bei der Mannstopper-Munition handelt es sich um so genannte Teilmantel-Geschosse im Gegensatz zu Vollmantelgeschossen. Bei einem Treffer deformiert sich die Mannstopper-Munition, sie “pilzt auf” und vergrößert damit die Trefferwirkung. Der Getroffene erhält einen “Schlag” und wird gestoppt.
Wieso der Beamte sieben Mal schießen musste, um den Angreifer handlungsunfähig zu machen und dieser nicht durch die ersten Treffer gestoppt wurde, wird Teil der Ermittlungen sein.