Stuttgart/Rhein-Neckar, 30. September 2015. (red/pm) In der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme konnten neue Eingungen zwischen Kommunen und Landesregierung erzielt werden. Eckpunkte über die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge wurde festgelegt. So auch die Verteilung von Flüchtlingen aus Erstaufnahmestellen in die vorläufige Unterbringung.
Information des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, des Integrationsministeriums und des Innenministeriums Baden-Württemberg:
„Bei der Sitzung der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme am 25. September 2015 haben die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie der Landesregierung sich zufrieden mit den Ergebnissen des Berliner Flüchtlingsgipfels gezeigt. Die Ergebnisse seien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, erforderten aber noch einen Kraftakt bei der Umsetzung in Bund und Land.
Nachdem bereits bei der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe eine grundsätzliche Einigung über die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge erzielt wurde, wurden nun auf Grundlage der zu erwartenden bundesrechtlichen Regelung erste Eckpunkte für die Einführung der Karte in Baden-Württemberg beschlossen. So sollen Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig über eine von den Krankenkassen mit dem Land abzurechnende Gesundheitskarte gewährt werden. Im Gegenzug soll die Pauschale an die Stadt- und Landkreise um den Betrag für die Gesundheitskosten gesenkt werden.
Hierzu muss das baden-württembergische Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert werden. Am Umfang der gewährten Leistungen ändert sich durch die Einführung der Gesundheitskarte nichts.
Einigkeit besteht auch darin, dass Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive entsprechend der Kreisaufnahmequoten schnell verteilt werden. Auf die Stadt- und Landkreise kommen demnach insgesamt circa 4.500 Flüchtlinge pro Woche zu.
Das Land wird die Erstaufnahme weiter ausbauen, Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern nach den gesetzlichen Vorgaben dort belassen und aus den Erstaufnahmeeinrichtungen direkt zurückführen.
Auf die Forderung der Vertreter von Städtetag und Gemeindetag hin, künftig auch die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und Sozialbetreuung der Anschlussunterbringung zu verhandeln, wurde beschlossen, dass Städtetag und Gemeindetag die Grundlagen hierfür ermitteln und in der nächsten Sitzung darüber befunden wird.
Es wurde außerdem entschieden, dass Baden-Württemberg mit weiteren Neustellen durch den Nachtrag ausreichend Asylrichter zur Verfügung stellt. Spezielle Asylkammern an den Standorten der Erstaufnahme wurden gemeinsam als ineffizient abgelehnt.“