Rhein-Neckar, 30. Januar 2026. (red/pro) Die Flut im Ahrtal hat 136 reale, behördlich bekannte Opfer gefordert. Folgte man den „Informationen“ in zwei Büchern von Markus Wipperfürth und Sandra Fischer, müssten es 138 Opfer sein – sie beschreiben den Fund zweier Kinderleichen in einem Autowrack, die aber nirgendwo verzeichnet sind. Die nirgendwo begraben sind. Um die niemand trauert. Die Recherchen von RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann belegen, dass Wipperfürth und Fischer wissen konnten, dass es diese Kinderleichen nicht gibt – gleichwohl halten beide an dieser Darstellung entgegen der Faktenlage bis heute fest, verkaufen weiter ihre Bücher mit diesen Fake News. Anfragen werden nicht beantwortet. Beide stellen sich nicht der Verantwortung, diesen Fehler öffentlich eindeutig zu korrigieren.
Kommentar: Hardy Prothmann
Es gibt Geschichten, die halten sich nicht, weil sie gut belegt sind, sondern weil sie emotional funktionieren. Die sogenannte „Kinderleichen-Story“ aus dem Ahrtal ist ein solches Beispiel.
Der Influencer Markus Wipperfürth und seine Autorin Sandra Fischer haben diese Darstellung in zwei Büchern verbreitet: Einige Wochen nach der Flut seien in einem Autowrack auf dem Rücksitz zwei Kinderleichen entdeckt worden. Eine dramatische Szene – und genau deshalb eine, die belastbare Belege zwingend erfordert.
Diese Belege fehlen.

Bildmontage RNB. Links: Markus Wipperfürth im August 2021. Rechts: KI-generiertes Symbolbild Gedenkkreuze.
Die Faktenlage ist eindeutig
Auf meine Recherchen hin erklärten offizielle Stellen sowie der damalige Opferbeauftragte Detlef Placzek, ein solcher Fund sei nicht bekannt und nach der Datenlage nicht erfolgt. Der frühere Leiter der Vermisstenstelle, KHK a. D. Stefan Linder, bestätigte mir in einem persönlichen Gespräch ebenfalls: Es habe zwar minderjährige Opfer gegeben – aber keinen Fund zweier Kinderleichen, die Wochen später in einem Autowrack entdeckt worden seien.
Das ist keine Randnotiz. Das ist der Kern.
Bereits im August 2021 wurde diese Geschichte öffentlich durch den damaligen Pressesprecher des Polizeipräsidiums Koblenz, Ulrich Sopart, als falsch eingeordnet. Dennoch tauchte sie später in Buchform („Wegen Dir bin ich hier“) wieder auf. Zum ersten Jahrestag der Flut erschien am 14. Juli 2022 zudem eine entsprechende Darstellung, angereichert mit der Darstellung des traumatisierten Helfers Heiko M., auch in der Rhein-Zeitung, Autorin: Sandra Fischer.
So geht Korrektur – wenn man sie will
Journalistische Fehler passieren – entscheidend ist der Umgang damit. Die Rhein-Zeitung veröffentlichte am 20. Dezember 2024 nach einer durch meine Recherchen ausgelösten Prüfung eine öffentliche Korrektur und Entschuldigung und löschte den Artikel aus dem Online-Portal. Polizei und Opferbeauftragter verneinten die Darstellung unter Verweis auf die Datenlage eindeutig. Die Redaktion revidierte ihre frühere Veröffentlichung transparent und nachvollziehbar. So funktioniert Qualitätssicherung. Ich zitiere den Kollegen Lars Hennemann, Chefredakteur der Rhein-Zeitung:
„Wir haben nicht absichtlich Fake News verbreitet. Aber uns ist ein Fehler passiert, der nicht hätte passieren dürfen. Wir werden das intern aufarbeiten, um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt. Die Leserinnen und Leser bitte ich um Entschuldigung.“
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Das sind keine pietätlosen Fragen – das ist Recherche
Interessant wird es dort, wo diese Qualitätssicherung nicht sichtbar ist.
Trotz klarer Gegen-Auskünfte und trotz der dokumentierten Einordnung durch verantwortliche Stellen blieb – soweit öffentlich erkennbar – eine vergleichbare Korrektur bei Wipperfürth/Fischer aus. Die Geschichte wurde und wird weitergeführt, weiterbeworben, weiterverkauft. Man kann darüber streiten, wie man das nennt. Man kann nicht darüber streiten, was fehlt: nachvollziehbare Belege.
Dabei wäre der Weg klar:
- Wer sollen diese Kinder gewesen sein?
- Waren sie Geschwister?
- Wie heißen ihre Namen?
- Wie alt wurden sie?
- Wer sind die Angehörigen?
- Gibt es Grabstätten, Traueranzeigen, behördliche Dokumentation?
- Welche Stelle bestätigt wann was – schriftlich?
Dies sind keine „pietätlosen“ Fragen. Es sind Mindestanforderungen an eine Behauptung dieser Tragweite. Gerade im Kontext einer Katastrophe gilt: Emotionale Wirkung ersetzt keine faktische Verifikation.
Wer Kinderleichen behauptet, die offiziell nicht belegt sind, nährt zwangsläufig Misstrauen gegenüber behördlichen Angaben.
Der Moment, ab dem niemand mehr sagen konnte: Wir wussten es nicht
Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Nach Darstellung von Stefan Linder kam es 2023, zum zweiten Jahrestag der Flut, zu einer zufälligen Begegnung mit Wipperfürth und Fischer in der Flutkapelle Walporzheim, bei der er beiden gegenüber das Gerücht unmissverständlich und eindeutig als unzutreffend einordnete. Linder beschreibt diese Begegnung später auch in seinem Buch: „Falsch. Falsch. Falsch.“ (Hier der Artikel, hier das Gespräch auf Youtube ab 1:01:00.)
Spätestens ab 18. August 2021 (PK Polizei Koblenz, hier ab Minute 07:00) ist die Darstellung nicht mehr nur „umstritten“, sondern nachprüfbar bestritten. Wer danach weiter publiziert, bewegt sich nicht mehr im Bereich eines unglücklichen Irrtums, sondern im Bereich einer nicht hinreichend abgesicherten Behauptung, die weiterhin als glaubwürdige, wahrhaftige Tatsache gehandelt wird.
Wipperfürth soll sogar „Geldentschädigung“ gefordert haben
Eine weitere Facette wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Kritik. In einer Veröffentlichung der Autorin Roswitha K. werden Passagen aus einem juristischen Schriftsatz referiert, nach denen Wipperfürth wegen angeblicher Rufschädigung eine Geldentschädigung gegen K. gerichtlich geltend gemacht habe, weil ihm von dieser die Verbreitung von „Fake News“ vorgeworfen worden sei. Das soll im September 2023 gewesen sein – mithin zwei Monate, nachdem Herr Linder das Duo Wipperfürth/Fischer darüber informiert hatte, dass die Geschichte der Kinderleichen unwahr ist. Sollte diese Darstellung von K. zutreffen, entsteht ein bemerkenswerter Kontrast: Während öffentlich die eigene Darstellung als legitime Wahrnehmung verteidigt wird, wird juristisch zugleich gegen den Vorwurf unzutreffender Berichterstattung vorgegangen – zu einem Zeitpunkt, zu dem die eindeutigen Gegen-Auskünfte verantwortlicher Stellen bereits vorlagen oder ohne Weiteres überprüfbar waren!
Auf zwei Anfragen folgte Schweigen
Zur Chronologie gehört auch: Ich habe Wipperfürth/Fischer mehrfach direkt zur Kinderleichen-Story angefragt:
(Dateien als PDF downloadbar)
Eine substanzielle Antwort erfolgte nicht. Damit ist dokumentiert, dass Markus Wipperfürth und Sandra Fischer mehrfach Gelegenheiten zur Stellungnahme gegeben wurde – die ungenutzt blieben.
Es geht nicht um Meinung – es geht um Belege
Es geht hier nicht um das „Mundtotmachen“ einzelner Personen. Es geht um einen erwartbaren Mindeststandard. Wer Öffentlichkeit beansprucht und daran wirtschaftlich partizipiert, schuldet seinem Publikum etwas sehr Einfaches: Beleg der Wahrheit oder Korrektur der Falschinformation. Beides ist möglich. Beides ist zumutbar. Beides ist bislang – soweit erkennbar – ausgeblieben.
Juristisch ist das Feld komplex. Persönlichkeitsrechte spielen nur bei konkret Betroffenen eine Rolle. Leichen von Kindern, die es nie gab, haben keine Persönlichkeitsrechte. Doch jenseits juristischer Schwellen bleibt die Verantwortung der Veröffentlichung selbst. Die Flut im Ahrtal ist kein Stoff für eine emotionale Dramaturgie, sondern ein historisches Ereignis mit realen Todesopfern. Wer daraus Geschichten macht, muss sich an Fakten messen lassen – nicht an Klickzahlen und nicht an der Lautstärke der eigenen Anhängerschaft und den Booster über befreundete Influencer.
Journalismus vs. Influencerblase
Der Fall berührt zudem eine grundsätzliche Frage: den Unterschied zwischen Journalismus und Influencer-Kommunikation. Journalismus ist – im Idealfall – an überprüfbare Standards gebunden: Quellenprüfung, Gegenrecherche, Korrekturpflicht. Influencer hingegen unterliegen diesen formalen Regeln nicht. Sie können Meinungen äußern, Perspektiven teilen und Narrative setzen, ohne denselben institutionellen Rahmen. Problematisch wird es dort, wo beides vermischt wird – wenn eine Darstellung den Anspruch faktischer Berichterstattung erhebt, aber die dazugehörige Überprüfung ausbleibt. Öffentlichkeit ist kein Freifahrtschein. Wer mit Reichweite arbeitet, deren Größe man selbst immer wieder betont, um deren Bedeutung herauszustellen und damit eine weitreichende Deutungshoheit beansprucht, muss sich an der gleichen Frage messen lassen wie jede Redaktion: Was ist belegt – und was ist nur erzählt?
Glaube an Unfehlbarkeit vs. Professionalität
Wipperfürth und Fischer reklamieren für sich journalistische Maßstäbe: Fischer betont im gemeinsamen Buch ausdrücklich, sie sei Journalistin und habe über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren intensiv recherchiert. Wipperfürth ist der verantwortliche Herausgeber. Zugleich bezeichnet Fischer Kritiker der Kinderleichen-Darstellung als „pietätslos“ (sic!). Gerade dieser Selbstanspruch erhöht jedoch die Erwartung an überprüfbare Nachweise. Wer für sich journalistische Standards in Anspruch nimmt und eine aufwühlende Behauptung publiziert, muss sich an denselben Kriterien messen lassen wie jede Redaktion: faktenbasierte Quellen, Gegenrecherche, Korrekturbereitschaft. Der Hinweis auf Rechercheaufwand ersetzt keine Belege – und Kritik an einer Tatsachenbehauptung ist nicht pietätlos, sondern selbstverständlicher Teil öffentlicher Prüfung.
Man kann darüber spekulieren, warum bis heute keine öffentliche Einordnung erfolgt. Möglicherweise ist der Glaube an die eigene Unfehlbarkeit so groß, dass das Eingestehen eines Fehlers undenkbar erscheint. Oder man fürchtet die Wahrheit. Sicher ist nur: Schweigen ersetzt keine Belege. Und Aussitzen ersetzt keine Korrektur.
Am Ende bleibt eine einfache Frage: Was ist belegt – und was ist nur erzählt?
Solange darauf keine belastbaren Antworten folgen, bleibt die Kinderleichen-Story eine Erzählung ohne Fundament. Wer sie dennoch weiterträgt, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern zur Vernebelung.
Der Influencer Markus Wipperfürth hat sich entschieden: Er schweigt weiter.
Der verschwundene Herr Hoffmann
Das Prinzip „Hörensagen“ vs. Personen, die tatsächlich etwas zu sagen haben
