Frankenthal, 30. Mai 2017. (red/pm). Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal wies heute im Prozess um den Tod eines dreimonatigen Säuglings den von Verteidiger Klein gestellten Antrag auf Befangenheit eines Sachverständigen zurück.
Information des Landgerichts Frankenthal:
“In dem Strafverfahren wegen des gewaltsamen zu Tode Kommens eines dreimonatigen Babys hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) heute den Befangenheitsantrag gegen den gerichtlichen Sachverständigen zurückgewiesen.
Die Kammer hat in der Tatsache, dass der gerichtliche Sachverständige im Vorfeld zur laufenden Gerichtsverfahren die Nebenklägerin bereits einmal exploriert und diese Tatsache erst im Nachhinein bekannt gegeben hatte, keinen Grund für die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen gesehen. Der Prozess wird somit planmäßig fortgesetzt. Nächster Verhandlungstermin ist der 12. Juni, 09:00 Uhr.”