Rhein-Neckar, 29. Januar 2016. (red/pro) Am Sonntag vor zehn Tagen soll eine Frau um 20 Uhr abends direkt am Wasserturm vergewaltigt worden sein. Diese Nachricht hat die Öffentlichkeit erschüttert. Gestern meldete die Polizei, dass die Vergewaltigung nicht stattgefunden haben kann. Kann man der Polizei noch vertrauen? Ja, jetzt erst recht.
Von Hardy Prothmann
„Traue keinem!“ ist unser Redaktionsregel Nummer 1. Der Zweifel ist die höchste journalistische Tugend. Wir haben diese auch im Fall der angeblichen Vergewaltigung eingehalten.
Die zweite Regel lautet: „Ohne Vertrauen ist alles nichts.“ Selbstverständlich glauben wir vertrauenswürdigen Quellen. Nichtsdestotrotz überprüfen wir wesentliche Informationen immer mit Recherche – sofern dies möglich ist.
Plausible Aussagen vs. wahre Aussagen
Im vorliegenden Fall mussten wir den Angaben der Polizei glauben. Wir haben umfangreich nachgefragt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Straftaten immer wieder mal vorgetäuscht werden.
Auch Andreas Grossmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim, bestätigte die Plausibilität der Angaben der Frau. Selbst die erfahrenen Kriminalisten sind den falschen Angaben der Frau zunächst aufgesessen. Polizeisprecher Norbert Schätzle beantwortete unser Anfrage damals:
Die Angaben und der Zustand der Frau sind glaubwürdig.
Im Zuge der Ermittlungsarbeit stellte sich heraus, dass die Frau zwar glaubwürdig vorgetragen hat, ihre Angaben aber nicht stimmen können. Nach unseren Informationen kann die Polizei dies durch die Ermittlungsergebnisse eindeutig belegen.
Eindeutige Beweis für Glaubwürdigkeit
Was zunächst wie eine katastrophale Kommunikation klingt und von interessierten Gruppen als „Beweis“ für Ausländerfeindlichkeit und Hetze durch die Polizei und die Medien umgedeutet wird, ist in Wirklichkeit der eindeutige Beweis, dass man der Mannheimer Polizei großes Vertrauen schenken kann und auch die Medien ganz überwiegend ordentlich berichtet haben. Die Quellen wurde benannt – eigene, darüber hinausgehende Recherchen waren nicht möglich.
Hätte die Polizei nichts vermeldet, hätten ihr gewisse Kreise Vertuschung vorgeworfen. Die Polizei hat intensiv geprüft, war sich der Brisanz der Meldung bewusst. Das würde die gesamte Öffentlichkeit in Aufruhr bringen. Und trotzdem wurde die mutmaßliche Vergewaltigung gemeldet.
Ein Vorwurf bleibt: Die Polizei hatte keinerlei Zweifel an der Tat zum Ausdruck gebracht. Erst bei der Täterbeschreibung fiel das Wort „vermutlich“. Auch für die Polizei muss der Zweifel eine herausragende berufliche Tugend sein und bleiben.
Störung des öffentlichen Friedens
Über 100 Zeugenhinweise wurden ausgewertet. Sicherheit brachte erst ein Ermittlungsergebnis, dass nur die Polizei durch besondere Ermittlungsbefugnisse herausfinden konnte.
Ich wäre natürlich sehr erleichtert, wenn sich definitiv herausstellt, dass eine solche Tat im Herzen unserer Stadt nicht stattgefunden hat, sondern vorgetäuscht wurde. Andererseits ist eine solche Täuschung eine gravierende Belastung des inneren Friedens in unserer Stadt,
äußerte sich Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz im Anschluss an die überraschende Wendung und bringt auf den Punkt, was die vermutlich gelogene Aussage des vermeintlichen Opfers erzeugt hat: Eine empfindliche Störung des öffentlichen Friedens der Stadtgesellschaft.
Gleichzeitig weist Herr Dr. Kurz darauf hin, dass besondere Sicherheitsmaßnahmen nicht erst mit der Meldung über die mutmaßliche Vergewaltigung geplant, sondern schon vorher in Arbeit waren. Der Fall erzeugte nur einen stärkeren Druck – jetzt dagegen zu argumentieren, „weil ja nichts passiert“ ist, wäre eine klar falsche Entscheidung. „Es passiert“ auch ohne die mutmaßliche Vergewaltigung genug, um die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen als notwendig zu begründen.
Ermittlungen gegen vermeintliches Opfer
Staatsanwalt Grossmann teilte uns auf Anfrage mit, dass nun Ermittlungen gegen das vermeintliche Opfer laufen. Die 41-Jährige hat sich noch nicht geäußert, sondern zunächst eine Rechtsanwältin zu Rate gezogen.
Warum genau die Frau die Vergewaltigung mutmaßlich erfunden hat, ist unklar. Die Polizei teilte uns auf dezidierte Nachfrage mit, dass es keinen rassistischen Hintergrund gibt und ebenso wenig gibt es Hinweise, dass sie Teil einer „durch Russland destabilisierenden Propaganda“ ist, wie teilweise in sozialen Netzwerken gemutmaßt wird.
Die Vortäuschung einer Straftat ist ebenfalls eine Straftat und kann mit Geldbuße oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Aktuell gilt es die weiteren Ermittlungen abzuwarten. Sollte sich eine vorsätzliche Vortäuschung einer Straftat herausstellen, muss der erhebliche öffentliche Schaden, der angerichtet worden ist, im Strafmaß angemessen berücksichtigt werden.
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