Mannheim/Sindelfingen, 29. August 2018. (red) Der verantwortliche Redaktionsleiter von RNB, Hardy Prothmann, hat am 28. August Strafanzeige wegen sexueller Belästigung gegen die als Dauerkandidatin bei Bürgermeisterwahlen bekannt gewordene „Fridi“ Miller bei der Staatsanwaltschaft Mannheim gestellt.
Grundlage der Strafanzeige sind Nachrichten über Whatsapp, die Frau Miller unaufgefordert an Herrn Prothmann versendet hat.
Zunächst ging es wieder einmal um deren Rechtsstreitigkeiten. Konkret um einen Antrag auf ein „Amtsenthebungsverfahren“ gegen einen Oberbürgermeister. In kurzer Zeit wurde es dann äußerst vulgär und eindeutig.
Frau Miller bezeichnete sich selbst als MILF, was im Bereich der Pornographie für „Mother I like to fuck“ steht. Dies im Zusammenhang mit einer Satire von Oliver Kalkofe (Facebook-Video), der diese darin als „fröhlich überdrehte Merkel-Sturz-Milf“ bezeichnet.
Dann forderte Frau Miller Herrn Prothmann unmissverständlich zu sexuellen Handlungen auf, lädt ihn ein, die Nacht bei ihm zu verbringen, um ihm „mal so richtig das Gehirn rauszuv…..“ und versandte dazu eine Sprachnachricht, die mit orgiastischem Stöhnen endete.
Frau Miller selbst hatte über sich an anderer Stelle angegeben, Geld mit Telefonsex verdient zu haben. Weiter habe sie beste Kontakte ins „Milieu“.
Dauerkandidatin – möglicherweise unfähig
Frau Miller stellt sich seit einiger Zeit in vielen Gemeinden zur Wahl auf, legt hinterher Wahleinspruch ein und beschreitet dann auch den Klageweg. Dies führt zu erheblichen Belastungen in den betroffenen Gemeinden, in denen klar gewählte Bürgermeister häufig zunächst nur als „Amtsverweser“ agieren können. Im Ergebnis ist diese Aufgabe vollumfänglich gleichwertig wie die eines amtlich bestätigten Bürgermeisters, nur hat ein Amtsverweser keine Stimme im Gemeinderat, was bei knappen Mehrheiten von Bedeutung sein könnte.
Auch in Weinheim war Frau Miller als Kandidatin angetreten, hatte Beschwerde gegen die Wahl eingelegt und verhindert damit bislang, dass der eindeutig gewählte Kandidat Manuel Just das Amt antreten kann. Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe die Beschwerde als unbegründet bewertet hatte, kündigte Frau Miller eine Klage an.
Nach uns vorliegenden Informationen gibt es mittlerweile ein Gutachten, das aus „forensisch-psychiatrischer Sicht“ empfiehlt, Frau Miller als „geschäftsunfähig“ und auch „prozessunfähig“ einstufen. Es seien „schizophrene Überzeugungen“, eine „Wahnbildung“ und „paranoide Ideen“ sowie ein „übersteigertes Selbstwertgefühl“ festzustellen. Frau Miller sei der „Bezug zur Realität verloren gegangen“. Hierzu erfolgen noch weitere Recherchen.
Sollte sich diese psychiatrische Einschätzung als zutreffend erweisen, wäre die Strafanzeige natürlich hinfällig, weil Frau Miller nicht schuldfähig wäre. Dann könnten aber andere Maßnahmen greifen.
Anm. d. Red.: Wir machen uns die Aussagen des satirischen Beitrags von Kalkofes Mattscheibe natürlich nicht zu eigen.