Ludwigshafen, 29. Oktober 2019. (red/pol) Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Auto und Motorrad.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
„Am 27. Oktober, gegen 02:30 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei einen augenscheinlich alkoholisierten Fahrer eines E-Scooters auf der Hochstraße Nord von Mannheim kommend in Fahrtrichtung Bad Dürkheim. Kurz darauf konnte der 33-jährige E-Scooter-Fahrer von den Polizeibeamten in der Bruchwiesenstraße festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,31 Promille. Was dem 33-Jährigen offensichtlich nicht bewusst war: Auch Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, weshalb die gleichen Promillegrenzen wie im Auto oder auf dem Motorrad gelten.
Wird ein Wert von mehr als 0,5 Promille gemessen, bewegt man sich mindestens im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Kommen keine alkoholbedingten Aus- oder Auffallerscheinungen hinzu, kostet der Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot.
Bei einem Wert über 1,1 Promille macht man sich der Trunkenheit im Verkehr strafbar, was in aller Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis und ein längerfristiges Fahrverbot nach sich zieht. Daher rät die Polizei dazu, nach dem Genuss von Alkohol auch auf das Führen von E-Scootern zu verzichten!“