Stuttgart/ Rhein-Neckar, 29. Januar 2016. (red/pm) Die rückwirkende Erstattung der Ausgaben der Kreise für 2014 steht vor dem Abschluss. Integrationsministerin Öney erklärte, man lasse „die Stadt- und Landkreise nicht auf den Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung sitzen“.
Information des Integrationsministeriums:
„Wie Integrationsministerin Bilkay Öney heute mitteilt, befindet sich die rückwirkende Erstattung der Ausgaben der Kreise nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2014 vor dem Abschluss. Das federführende Integrationsministerium erwartet noch allerletzte Rückmeldungen von Stadt- und Landkreistag aus einzelnen Stadt- und Landkreisen zu den liegenschaftsbezogenen Ausgaben, die für jeden Kreis individuell erstattet werden sollen.
Die vom Integrationsministerium bereits vorbereitete Verordnung zur rückwirkenden Neufestsetzung der Pauschalen kann dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden.
„Nachlaufende Spitzabrechnung“
„Wir lassen die Stadt- und Landkreise nicht auf den Mehrkosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung sitzen. Die Pauschalenrevision 2015/2016, die alle Ausgaben der vorläufigen Unterbringung einbezieht, wird auf Basis der jeweiligen Rechnungsergebnisse als kreisbezogene ‚nachlaufende Spitzabrechnung‘ die auskömmliche Erstattung der Flüchtlingspauschalen vervollständigen“, erklärte Ministerin Öney.
Mit den Pauschalen erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen die im Flüchtlingsaufnahmegesetz definierten Ausgaben für die sogenannte vorläufige Unterbringung. Da die Auskömmlichkeit dieser Pauschalen streitig war, hatten sich das Land und die kommunalen Landesverbände im vergangenen Jahr darauf verständigt, die tatsächlichen Ausgaben der Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung umfassend zu erheben und die Pauschalen für das Jahr 2014 gegebenenfalls neu festzusetzen.
Ursprünglich sollte die Datenerhebung bereits abgeschlossen sein. Auf dringende Bitte der kommunalen Landesverbände hatte das Land den Stadt- und Landkreisen jedoch die Gelegenheit eingeräumt, liegenschaftsbezogenen Ausgaben für das Jahr 2014 anhand der endgültigen Rechnungsergebnisse nachzumelden.“