
Die Bewerbungsunterlagen waren vielversprechend. Doch was passiert, wenn die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger gegen die BUGA sind? (Quelle: BUGA Flyer)
Manheim, 29. Mai 2013. (red/aw) Die Bewerbung der Stadt Mannheim für die Bundesgartenschau (BUGA) 2023 ist gut angekommen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) trauen Mannheim nach Prüfung der Unterlagung die Durchführung der BUGA zu. Die Grundlage für den positiven Eindruck kam aus der Bürgerschaft. Die Idee ist ein Grünzug, der die Stadt nordöstlich umfasst und dabei die Fläche der Spinelli-Kaserne als Frischluft- und Grünkorridor sieht. Jetzt sollen sich Planungsgruppen finden, obwohl die Bundesgartenschau durch einen Bürgerentscheid noch verhindert werden könnte.
Von Alexandra Weichbrodt
Keine Frage, die Bundesgartenschau ist ein Großprojekt, das sorgfältig geplant werden muss. Knappe zehn Jahre im Voraus, mögen dem ein oder anderen als übertrieben erscheinen.
Das sind sie jedoch keineswegs, angesichts der großen Entscheidungen die im Vorfeld getroffen werden müssen. Eine der wichtigsten Fragen: Will Mannheim die Bundesgartenschau?
Die Antworten variieren je nach Ansprechpartner. “Ja”, sagt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. “Ja”, sagte auch der Gemeinderat. Doch was passiert, wenn die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger “Nein” sagen? Möglich wäre das, sollten die Grünen den gestellten Antrag für einen Bürgerentscheid im Gemeinderat durchbringen. Logischerweise würde man erwarten, dass dieser zeitnah stattfindet. Falls er denn beschlossen wird. Bevor Vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsmitarbeiter und zahlreiche andere Involvierte beginnen die Bundesgartenschau in Mannheim konkrete Formen annehmen zu lassen. Bevor die Planungsgruppen Zeit, Geld und Nerven in ein Projekt investieren, dass eventuell gar nicht realisiert wird.
Was passiert, wenn Mannheimer Bürger die BUGA nicht wollen?
Doch wie sollen die Menschen in Mannheim jetzt darüber entscheiden, wenn sie noch gar nicht wissen welche Ausmaße, Kosten und Herausforderungen auf die Stadt zukommen? Das ist die Krux. Im schlimmsten Falle steht einem “Haufen Arbeit für Nichts” die “Ablehnung ohne wirkliche Bewertungsgrundlage” gegenüber. Die Stadt schätzt die Kosten für die Durchführung der BUGA – nach Abzug aller möglichen Fördermittel – auf rund 60 Millionen Euro. Das Kerngelände soll nach ersten Berechnungen 55 Hektar groß sein. Anlass zur Kritik einiger Bürgerinnen und Bürger gibt besonders die geplante Nutzung des Landschaftsschutzgebiets Feudenheimer Au als Schaugelände.
Der Hauptausschuss wird über den Bürgerentscheid bereits kommende Woche darüber entscheiden, in der Sitzung am 04. Juni. Kommt der Bürgerentscheid zustande, besteht die Möglichkeit einer Ablehung der BUGA durch die Bürger. Die Planungen sollen bis zum Entscheid aber schon so konkret sein, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was mit der Bundesgartenschau auf sie zu kommt.
Dafür sollen vier Planungsgruppen entstehen, die sich mit den Themen- bzw. Ortsschwerpunkten Au, Neckarsprung, Spinelli und Freiland Spinelli-Ost auseinandersetzen. Diese “offenen” Planungsgruppen sollen aus betroffenen Vereinen und Nachbarn, aus der Politik (Gemeinderat und Bezirksrat) sowie aus der interessierten Bürgerschaft bestehen. Ihre Aufgabe besteht dann darin, die Rahmenpunkte für einen städtebaulichen Wettbewerb festzulegen.
Engagement für nix?
Aufgerufen werden die interessierten Mannheimer Bürgerinnen und Bürger dazu ab sofort und nur bis zu 10. Juni. Bereits am 11. Juni sollen die endgültigen Gruppen bestimmt werden, die dann von einem “neutralen” Moderator geleitet werden. Erst danach, am 25. Juni, wird der Oberbürgermeister in einer öffentlichen Veranstaltung im Ratssaal des Stadthauses zu den Aufgabenstellungen und dem Ablauf während des Verfahrens informieren. Wirklich strukturiert wirkt das Verfahren nicht.
Gleichzeitig eröffnet die Geschäftsstelle Konversion auch denen ein Forum, die sich mit der begleitenden “kulturellen Bespielung”, der Vorbereitung in den Stadtteilen auseinandergesetzt haben oder sich dort noch einbringen wollen. Dies soll dann im Mittelpunkt eines Netzwerktreffens am 19. Juni und einem Workshop mit Gartenfreunden am 22. Oktober stehen. Mannheim hat der Gartenschau-Gesellschaft mitgeteilt, dass in der Zeitplanung und für das weitere Vorgehen ein möglicher Bürgerentscheid auf Grundlage der weiteren bürgerschafltichen Beteiligung einzubeziehen ist. Das wurde akzeptiert – im Gegenzug legte die DBG großen Wert darauf, dass spätestens Anfang 2014 ein Durchführungsvertrag geschlossen werden soll.
Zum Hintergrund:
Ein Bürgerentscheid kann gemäß § 21 Abs.1 und Abs.3 der Gemeindeordnung (GemO) nicht nur aufgrund eines Bürgerbegehrens, sondern auch durch Beschluss des Gemeinderats durchgeführt werden. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderats erforderlich; in Mannheim sind das 33 Stimmen.