Mannheim, 28. Januar 2016. (red/ms) Hat die Vergewaltigung am Wasserturm niemals stattgefunden? Das legen aktuelle Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft nahe. In den vergangenen Tagen hätten sich „immer mehr Widersprüche und Zweifel“ an den Schilderungen des vermeintlichen Opfers aufgetan: „Wesentliche Teile ihrer Angaben waren mit objektiv festgestellten Umständen nicht in Einklang zu bringen,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Mit diesem Phantombild sucht die Polizei nach einem mutmaßlichen Täter. Jetzt verdichtet sich, dass es die Vergewaltigung vermutlich gar nicht gab und dieses Foto das Bild des „Täters“ zeigt, den es nur in der Fantasie des Opfers gibt. Bild: Polizeipräsidium Mannheim
Man habe die Angaben der 41-Jährigen zunächst nicht in Zweifel gezogen, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Am 18. Januar machte eine entsetzliche Meldung die Runde: Eine Frau soll zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr am Wasserturm spazieren gegangen sein. Dann habe ein Unbekannter sie in einen Laubengang gezogen, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt.
Die grausame Tat schockierte und entsetzte nicht nur ganz Mannheim, sondern die gesamte Region. Womöglich hat der Vorfall aber nie stattgefunden. Das legen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Mannheim und der vierzehnköpfigen Ermittlungsgruppe „Wasserturm“ des Dezernats Sexualdelikte der Mannheimer Kriminalpolizei nahe.
In zehn Tagen intensiver Ermittlungsarbeit habe man insgesamt über 100 Hinweise aus der Bevölkerung entgegen genommen und bearbeitet. Unter anderem wurde damit begonnen, 60 Jacken, die der beschriebenen Täterjacke gleichen und bereits aufgrund einer Spende an Flüchtlinge im Patrick-Henry-Village in Heidelberg ausgegeben waren, zu überprüfen.
Wie nun allerdings bekannt gegeben wurde, ergeben sich zunehmend Zweifel, ob es überhaupt zu einer Vergewaltigung gekommen ist. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es:
In den letzten Tagen ergaben sich immer mehr Widersprüche und Zweifel an dem von der Frau geschilderten zeitlichen Ablauf der Tat. Wesentliche Teile ihrer Angaben waren mit objektiv festgestellten Umständen nicht in Einklang zu bringen.Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen spricht daher Einiges dafür, dass die angezeigte Tat nicht stattgefunden hat.
Nach Einschätzung der Redaktion gibt es seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft inzwischen kaum noch Zweifel daran, dass es keine Vergewaltigung gegeben hat. Es muss eine massive Beweislast für diese Annahme vorliegen.
Wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens einer Straftat wurden außerdem strafrechtliche Ermittlungen gegen die 41-Jährige aufgenommen, wird seitens von Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt gegeben.
Noch immer sind aber einige Hintergründe ungeklärt – wir berichten nach, sobald die Redaktion weitere Erkenntnisse in Erfahrung gebracht hat.