Weinheim/Heddesheim/Berlin, 28. April 2012. (red) Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele stellt seinen Sturkopf unter Beweis. Aktuell behauptet er bei Spiegel.de, er sei Opfer eines „Shitstorms“ geworden. Und er wirft seltsame Thesen auf, das „Internet dürfe kein rechtsfreier Raum“ sein und ähnlichen Quatsch. Eine Replik.
Von Hardy Prothmann
Im November haben wir exklusiv über eine Strafanzeige berichtet: „Bundestagsabgeordneter Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an„. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte uns auf Nachfrage telefonisch diese Auskunft erteilt. Tatsächlich zeigte nicht Herr Ströbele selbst, sondern dessen Ehefrau Juliana Ströbele-Gregor den minderjährigen Jungen wegen einer „gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe“ im Beisein ihres Mannes bei der Polizei Weinheim an.
Wir haben die „falsche Tatsachenbehauptung“ umgehend korrigiert (Ehefrau von Bundestagsabgeordnetem Hans-Christian Ströbele zeigte 13-jährigen Heddesheimer an), nachdem uns die Staatsanwaltschaft Mannheim auf nochmaliges Nachfragen die korrekte Auskunft erteilt hatte. Selbstverständlich hatten wir uns auf die erste Auskunft verlassen und auch versucht, Herrn Ströbele zur Sache zu befragen, was aber erfolglos war.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Herr Ströbele versuchte nicht, den Fehler in gutem Einverständnis aus der Welt zu schaffen, sondern schickte uns eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über einen Promi-Anwalt. Bei 10.000 Euro Vertragsstrafe sollten wir die Behauptung unterlassen, er habe den Jungen angezeigt. Kostennote für das Schreiben: Fast 800 Euro.
Auf der Facebook-Seite „Wir gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ mit 350.000 Fans, wurde ein Link zu unserem Artikel gepostet. Danach brach erst unser Server kurzfristig durch die massenhaften Aufrufe zusammen – und in der Folge ein von Ströbele titulierter „Shitstorm“ über diesen herein.
Was Hans-Christian Ströbele als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, kann man auch anders deutet: Als Empörungs- und Protestwelle. Über 140.000 Mal wurde unser Artikel innerhalb weniger Tage aufgerufen. Alle Berliner Zeitungen berichteten kurz darauf über die „Fischfutteraffäre“ des Herrn Ströbele, der Norddeutsche Rundfunk schickte ein Fernsehteam und berichtete in der Mediensendung Zapp über die Auseinandersetzung. Auf der Facebookseite des Politikers kommentieren hunderte von Menschen den Vorgang und brachten ihren Missfallen zum Ausdruck.
Missfallen der Internetnutzer
Die Kommentatoren zeigten kein Verständnis dafür, dass Frau Ströbele mit Unterstützung ihres prominenten Mannes einen Minderjährigen wegen „gefährlicher Körperverletzung“ angezeigt hatte, weil der ihr eine Fischfutterkugel an den Kopf geschossen hatte. (Die Ströbeles badeten im Sommer 2011 in einem für Schwimmer nicht freigegebenen Teil des Weinheimer Waidsees, wo drei Jungs mit Futterschleudern und so genannten „Boilis“ Fischer anfütterten. Ob die Frau gezielt oder unabsichtlich getroffen worden ist, ist bis heute unklar.)
Noch weniger Verständnis hatten viele der teils zornig reagierenden Internetnutzer für die kostenintensive Abmahnung. Ein juristischer Keulenschlag, den Politiker, Prominente, Firmen und Behörden gerne anwenden, um kritische Stimmen mundtot zu machen.
Vermutlich waren darunter auch beleidigende und bößartige Kommentare. Der überwiegende Teil aber war klar missfallend, aber als Meinungsäußerung in Ordnung. Wenn Herr Ströbele nun diese Meinungsäußerungen von Menschen als „Sturm aus Scheiße“ bezeichnet, unterstreicht er nur seine sture Haltung und seine Uneinsichtigkeit, sowohl gegenüber dem Jungen unangemessen reagiert zu haben, als auch gegenüber unserer Redaktion.
Diese harschen Handlungen durch die Ströbeles waren Anlass für die Empörungswelle und in Zeiten des Internets verbreiten sich Nachrichten und Meinungen tatsächlich sehr viel schneller als das über alte Medien möglich wäre.
Gequatsche
Die Aussage des Rechtsanwalts Ströbele, „das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein“, ist gegen sein besseres Wissen und dummes Geschwätz. Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Herr Ströbele weiß das und hat dies ja auch mit seinem Abmahnversuch unter Beweis gestellt. Auch hier gelten Recht und Gesetz und Verstöße können geahndet werden.
Wir wissen das auch und bemühen uns aus der überzeugten Anerkennung von Recht und Ordnung immer mit viel Energie um gegenrecherchierte, geprüfte Fakten. Fehler können trotzdem passieren – hier aufgrund einer behördlichen Falschauskunft.
Darauf mit der juristischen Keule zu reagieren, statt eine einvernehmliche (und unauffällige) Lösung anzustreben, ist nahezu typisch für Leute vom Kaliber Ströbele. Und sich dann als „Opfer“ zu stilisieren, weil tausende von Menschen ihren Unmut über ein solches Verhalten äußern, ist, mit Verlaub, erbärmlich.
Herr Ströbele behauptet, „notfalls müsse man sich auch mit juristischen Mitteln wehren können“. Das ist eine Falschbehauptung. Es lag kein Notfall vor. Zwischen dem Veröffentlichungsdatum und der Abmahnung lagen drei Tage. Herrn Ströbele lag eine schriftliche Anfrage von uns vor – er hätte innerhalb dieser drei Tage anrufen oder zurückschreiben können, um unsere „Falschbehauptung“ zu korrigieren. Wir hätten umgehend das getan, was wir getan haben – die „irrtümliche“ Aussage korrigiert. Doch Herr Ströbele wollte es anders und hat auch in den ersten Tagen des „Shitstorms“ von seiner Seite aus die Sache weiter befeuert.
Am Ende hat er sich äußerlich der Protestwelle gebeugt und die Abmahnung gegen uns nicht weiterverfolgt. Wie man aktuell sieht, hat er aber nichts verstanden.
Anm. d. Redaktion: Die regionalen Medien hier vor Ort haben den Vorgang übrigens konsequent verschwiegen, weil man sonst die Quelle, also unsere Blogs hätte erwähnen müssen. Seit 2009 wurden wir insgesamt elf Mal abgemahnt. Ein Mal mussten wir (aufgrund unglücklicher Umstände) eine Einstweilige Verfügung hinnehmen, einmal wurde ein Vergleich geschlossen, neun Abmahnversuche konnten abgewehrt werden.
Ein Spendenaufruf brachte knapp 2.000 Euro zusammen. Das Geld sollte uns bei einem Verfahren gegen Herrn Ströbele helfen. Weil dieses nicht zustande kam, haben wir 1.000 Euro an „Journalisten helfen Journalisten“ gespendet und unsere Anwaltskosten bestritten. Der Rest von einigen hundert Euro wird verwendet, um einen Verein für Meinungsfreiheit – Gegen Abmahner zu gründen.