Mannheim, 28. Oktober. (red/ek) Die SPD-Gemeinderatsfraktion Mannheim fordert aktuell eine Residenzpflicht für leitende Angestellte der Stadt. „Wer für unsere Stadt besondere Verantwortung trägt, muss auch hier leben“, so die Forderung – ob das jedoch juristisch zulässig ist, ist fraglich: Denn dadurch wird das Grundrecht auf Freizügigkeit eingeschränkt.
Von Enrico Kober
Die SPD kündigte an, ihre Forderung auf der nächsten Gemeinderatssitzung in Form eines Antrages einzubringen. So sei – laut Angaben der Verwaltung – in den vergangenen 15 Jahren der Anteil der Mitarbeitender mit Wohnsitz außerhalb Mannheim stetig gestiegen. Wohnten 1999 lediglich 34 Prozent der Bediensteten außerhalb der Stadtgrenze sind es mittlerweile 44 Prozent.
SPD-Fraktionschef Ralf Eisenhauer sagt:
Wer bei der Arbeitgeberin Stadt Mannheim in herausgehobener Position und damit im Dienste unserer Bürgerschaft beschäftigt ist, muss sich auch zum Leben in unserer Stadt bekennen. Kein Manager etwa von Daimler Benz käme auf die Idee, einen BMW zu fahren.
Es gehe um „Loyalität und einem klares Bekenntnis zur Stadt“. Wenn leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Familien nicht gemeinsam in der Stadt lebten, den Alltag und die Sorgen und Nöte der Bürgerschaft hautnah erlebten, die Freizeit- und Kulturangebote teilten – dann führe das zu Kompetenzverlust: „Nicht zuletzt geht es um ein strategisches Ziel der Stadt, Menschen für Mannheim zu gewinnen.“
Stadt muss Anreize bieten
Eisenhauer möchte die städtischen Arbeitnehmer aber auch durch Anreize nach Mannheim locken: „Wir haben bereits ein Anreizsystem zur Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende und wir brauchen hier dringend weitere Angebote, etwa durch attraktive Wohnangebote und ähnliches. Vielleicht können wir auch im Zuge der Entwicklung unserer ehemaligen Militärliegenschaften etwas anbieten, damit sich mehr Mitarbeitende gemeinsam mit ihren Familien für Mannheim als ihre Heimat entscheiden.“
Städtetag nicht überzeugt
Dr. Stefanie Hinz, stellvertretende Hauptgeschäftsfüherin des Städtetags Baden-Württemberg, bewertet auf Nachfrage hingegen die generelle Forderung nach einer Residenzpflicht als problematisch. Die Residenzpflicht greife ihrer Ansicht nach in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, insondere gegenüber Dritten, wie beispielsweise Ehepartner oder Kinder. Eine solche Einschränkung müsse immer im Einzelfall geprüft werden und könne nur durch einen sachlichen Grund begründet werden:
Bei Feuerwehrleuten, die schnell von der Wohnung zum jeweiligen Einsatzort gelangen müssen, ist eine solche Anordnung durchaus sachlich begründet.
Auch bei Stellenausschreibungen dürfe der Wohnort keine Rolle spielen. Zwar sei es wünschenswert, wenn ein Mitarbeiter sich mit der Stadt verbunden fühle und in ihr lebe. Kriterien zur Besetzung einer offen Stelle dürften jedoch nur die individuelle Eignung und fachliche Befähigung sein.
Die Forderung des Gemeinderates Ralf Eisenhauers bewegt sich somit juristisch auf eher dünnem Eis. Und auch politisch ist das wohl keine echte SPD-Position: Immerhin lebt der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler seit eh und je in seiner „Heimatgemeinde“ Dossenheim.