Viernheim, 28. Dezember 2016. (red/pm) Wer noch eine alte Durchfahrtsgenehmigungskarte für die Viernheimer Fußgängerzone hat, sollte sich beeilen: die Antragstellung für die neuen Exemplare noch ist bis zum 31. Dezember 2016 im Bürgerbüro möglich. Ab dem 01. Januar gelten die alten Karten nicht mehr.
Information der Stadt Viernheim:
“Die roten Durchfahrtsgenehmigungskarten für die Kfz-freie- Zone berechtigen ab 1. Januar 2017 nicht mehr zum Durchfahren der Fußgängerzone, müssen erneuert werden.
Hierauf macht die städtische Presse- und Informationsstelle in einer Pressemitteilung aufmerksam und bittet alle betroffenen Anwohner der Innenstadt (Kfz-freie- Zone), bis spätestens 31. Dezember 2016 eine neue gelbe Durchfahrtsgenehmigungskarte zu beantragen und gegen die rote Altkarte auszutauschen.
Voraussetzung allerdings ist, dass man die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Eine Durchfahrtsgenehmigungskarte (gebührenfrei!) benötigen all die Bürger, die zum Erreichen ihres Abstellplatzes die Fußgängerzone befahren müssen.
Folgende Unterlagen werden benötigt: Fahrzeugschein, die alte Durchfahrtsgenehmigung (rot), ausgefüllter und unterschriebener Antrag.”