Stuttgart/Karlsruhe, 28. November 2017. (red/pro) Gegen die Verurteilungen von Lars und Meike Schlecker, zu zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe, ist heute beim Landgericht Stuttgart eine Revision eingegangen. Damit zieht sich das Verfahren in die Länge.
Lars und Meike Schlecker, Kinder des ehemaligen Drogerieunternehmers Anton Schlecker, haben Revision gegen die verhängten Gefängnisstrafen angemeldet. Damit wird der Prozess vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dort werden Verfahrensfehler prüft. Auch Anton Schlecker und die Staatsanwaltschaft Stuttgart können also bis kommenden Montag noch Revision einlegen.
Die am Montag öffentlichen verkündeten Urteile sind noch nicht rechtskräftig – dagegen kann Revision innerhalb einer Woche beantragt werden. Das Landgericht Stuttgart hatte die beiden Kinder von Anton Schlecker unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Betrugs zu Haftstrafen verurteilt. Lars Schlecker soll für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine Schwester Meike Schlecker für zwei Jahre und acht Monate. Anton Schlecker ist zu zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 54.000 Euro verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter Roderich Martis sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten ihrem Konzern im Wissen um eine bevorstehende Insolvenz Vermögen entzogen hatten. Insbesondere die Überweisung von sieben Millionen Euro an die Kinder als vorgezogene Gewinnausschüttung sein ein klarer Fall von Untreue gewesen. Die Drogeriekette Schlecker war 2012 insolvent geworden mit Schulden von rund einer Milliarde Euro. Rund 24.000 Mitarbeiter verloren ihren Job.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Fall insgesamt 29 Tage verhandelt. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, müsste das Landgericht die Sache neu verhandeln.
Das Gericht hat bis Rosenmontag (12. Februar 2018) Zeit für die schriftliche Begründung. Danach bleibt einen Monat Frist für die Begründung der Revision.