Mannheim, 28.03.2022. (red/pm) Viele aus der Ukraine flüchtende Menschen bringen auch ihre Haustiere, darunter Hunde, Katzen oder in wenigen Fällen Frettchen, mit nach Deutschland. Gerade für diese Tierarten gelten jedoch zum Schutz vor Tollwut bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern strenge Auflagen.
Information der Stadt Mannheim:
„Viele aus der Ukraine flüchtende Menschen bringen auch ihre Haustiere, darunter Hunde, Katzen oder in wenigen Fällen Frettchen, mit nach Deutschland. Gerade für diese Tierarten gelten jedoch zum Schutz vor Tollwut bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern strenge Auflagen. Diese wurden nun aufgrund der bestehenden Ausnahmesituation vorübergehend gelockert, um den Einreiseprozess zu erleichtern.
Es gelten folgende Regeln:
Hunde, Katzen oder Frettchen, die nachweislich gegen Tollwut geimpft sind, müssen zur Erfassung und Untersuchung zu einem Tierarzt gebracht werden. Dieser veranlasst die Bestimmung des Gehaltes an Tollwut-Antikörpern im Blut des Tieres, den sogenannten Tollwut-Antikörpertiter. Das Tier muss im Anschluss an diese Untersuchung so lange in Heimquarantäne bleiben, bis ein positiver, ausreichend hoher Nachweis des Tollwut-Antikörpertiters vorliegt. Heimquarantäne bedeutet, dass das jeweilige Tier während dieser Zeit nur Kontakt zum engsten Familienkreis der BesitzerInnen, nicht aber zu fremden Menschen oder Tieren haben darf.
Tiere, die nicht gegen Tollwut geimpft sind oder bei denen kein ausreichend hoher Tollwut-Antikörpertiter nachgewiesen werden konnte, werden geimpft und müssen danach für drei Monate in Heimquarantäne.
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die Hunde, Katzen oder Frettchen mit nach Mannheim gebracht haben, oder deren UnterstützerInnen und HelferInnen werden gebeten, sich beim Veterinärdienst der Stadt Mannheim zu melden: 0621 293 -6358 / -6365 / -6359 oder Veterinaerdienst@Mannheim.de. Für sie greifen nachträglich die oben genannten gesetzlichen Vorgaben.
Zum Hintergrund:
Als Nicht-EU-Land gilt die Ukraine als sogenanntes „nicht-gelistetes Drittland“. Dies bedeutet normalerweise für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen, dass diese einen Heimtierausweis, einen Mikrochip zur eindeutigen Identifikation sowie die im Ausweis dokumentierte, gültige Tollwut-Schutzimpfung und eine zusätzliche Blutuntersuchung zur Bestimmung des Gehaltes an Tollwut-Antikörpern benötigen. Aufgrund der zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Flüchtenden, die mit einem Haustier in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen.
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