Weinheim, 28. Dezember 2016. (red/pm) Die Parkausweise für 2017 können derzeit im Bürgerbüro erworben werden. Sie sind ab dem 01. Januar gültig.
Information der Stadt Weinheim:
“Früher war er dann einfach mal weg. Immer wieder kam es vor, dass der in Folie lamentierte Anwohner-Parkausweis der Weinheimer Innenstadtbewohner hinters Amaturenbrett oder beim Öffnen der Tür unbemerkt auf die Straße gerutscht ist.
Das war ärgerlich für den Anwohner und ein vermeidbarer Aufwand für die Behörde. Im letzten Jahr hat sich das Bürger- und Ordnungsamt dazu entschlossen, den Bewohnerparkausweis mit einer Klebefolie zu versehen, so dass er von innen an die Windschutzscheibe geklebt werden muss – analog der Umweltplakette oder der Vignette für Österreich und die Schweiz.
Damit das Sichtfeld nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird, wurde der Bewohnerparkausweis um die Hälfte verkleinert: er hat jetzt das Format DIN A 7. So wird es 2017 auch wieder sein.
Gültig ab dem 01. Januar
Die Parkberechtigungen können im Bürgerbüro ab sofort beantragt und abgeholt werden. Sie gelten ab 01. Januar – bis Ende des ersten Jahresmonats räumt der Ordnungsdienst noch eine „Schonfrist“ ein, dann muss der Ausweis ausgetauscht sein.
Das Bürger- und Ordnungsamt hat jetzt außerdem daran erinnert, dass Nutzerinnen und Nutzer von Firmenfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen die nicht auf den Nutzer zugelassen sind, bei Antragstellung an die Vorlage der Überlassungsbescheinigung des Fahrzeughalters zu denken.
Bewohnerparkausweise werden ausschließlich für die Bewohnerparkzone ausgestellt, in der jener Antragsteller gemeldet ist, auch dann, wenn eine angrenzende Zone praktischer erscheint. Bei den temporär gültigen Besucherparkausweisen (es können Tages- und Wochenausweise erworben werden) gibt es keine Veränderung. Diese werden -nach wie vor- im Format DIN A 6 ausgegeben, müssen mit Kugelschreiber ausgefüllt werden, Eintragungen dürfen weder verändert noch korrigiert werden und sind gut sichtbar auf dem Armaturenbrett auszulegen.”