Mannheim, 27. August 2014. (red/pm) Im August haben Politessen und der Kommunale Ordnungsdienst bisher über 350 Falschparker und 23 Fahrer ohne gültige Ausnahmegenehmigung auf den Mannheimer Fußgängerzonen verwarnt. Das berichtet Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Christian Specht bei einer Begehung der Planken.
Information der Stadt Mannheim:
“„Im August werden wir wohl den bisherigen traurigen ‚Rekord‘ von 372 verwarnten Falschparkern aus dem Dezember 2013 ebenso übertreffen wie die bisherige Höchstzahl von unerlaubten Fahrern aus dem Januar 2014. Damals wurden 24 PKW- und LKW-Fahrer in den Fußgängerzonen ertappt“, sagte Specht auf den Planken und betonte: „Wegen dieser hohen Zahl an Verstößen werden wir den Überwachungsdruck weiter hoch halten. Aktuell bestreift der Kommunale Ordnungsdienst mindestens zweimal pro Tag die Fußgängerzonen, zusätzlich sind dort zwei bis drei Mal täglich Politessen unterwegs.“
Im Juni 2012 hat die Stadt Mannheim gemeinsam mit dem Einzelhandel und den Paketdiensten großzügig bemessene Zeiten für das Beliefern von Geschäften in den Fußgängerzonen vereinbart und entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt. Seitdem dürfen Logistikunternehmen mit Ausnahmegenehmigung die für Fußgänger reservierten Bereiche nicht nur von 22 bis 11 Uhr befahren, sondern zusätzlich auch von 14 bis 16 Uhr. „Trotz dieser Regelung gibt es in den besucherstarken Stunden um die Mittagszeit und abends immer noch zu viel Verkehr auf der Einkaufsmeile“, betonte Pauels und ergänzte: „Es ist auffällig, dass der Verkehr immer dann schlagartig zurückgeht, wenn der Kommunale Ordnungsdienst und die Politessen verstärkt vor Ort sind.“
Außer Logistikunternehmen können auch Handwerker eine Ausnahmegenehmigung zum Fahren und Parken in den Fußgängerzonen erhalten. „Wir appellieren an alle Besitzer einer Ausnahmegenehmigung, diese nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse von Fußgängern und Händlern zu nehmen“, betonte Specht. „Bei nachweislichem Missbrauch werden wir ansonsten die Ausnahmegenehmigungen einziehen.“”