Mannheim/Köln, 27. November 2024. (RNB/red/pro) Das Landgericht Köln hat mit Urteil von heute eine Einstweilige Verfügung gegen den Lohnunternehmer und Influencer Markus Wipperfürth, Pulheim, bestätigt. Herrn Wipperfürth wird damit weiterhin verboten, über den Journalisten Hardy Prothmann, RNB-Redaktionsleiter Mannheim, unwahre Tatsachen über dessen Privat- und Intimsphäre zu behaupten.
Die 28. Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Dr. Eßer da Silva am Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 04. Oktober 2024 im Verfügungsverfahren zwischen Hardy Prothmann (Antragsteller) und Markus Wipperfürth (Antragsgegner) dem Lohnunternehmer und Influencer mit sehr großer Reichweite auf Facebook unwahre Tatsachenbehauptungen über den Antragsteller – unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe, ersatzweise Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung – verboten.
Gegen dieses Verbot hat Herr Wipperfürth Rechtsmittel eingelegt. Am 17. November 2024 trugen die streitenden Parteien in mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht Köln vor. Mit Datum von heute hat das Landgericht Köln nun den Beschluss als Urteil bestätigt.
Demnach bleibt es Herrn Wipperfürth weiterhin verboten, unwahre Tatsachen aus der Privat- und Intimsphäre von Hardy Prothmann zu verbreiten.
Hardy Prothmann: „Herr Wipperfürth wollte den Beschluss nicht akzeptieren, jetzt hat er das Verbot als Urteil erhalten. Ich gehe davon aus, dass er weitermacht, weil es keine Einsicht bei ihm gibt. Er will völlig skrupellos Schaden erzeugen und hat dies sogar in der mündlichen Verhandlung versucht, was ihm nicht gelungen ist. Das Verbot per Urteil durch das Landgericht Köln ist eindeutig.“
Zu dem Vorgang folgt möglicherweise noch heute, sonst am 28. November 2024 eine ausführliche Stellungnahme von Hardy Prothmann zur Causa Wipperfürth.

Hardy Prothmann (links) im Live-Gespräch mit Markus Wipperfürth im Herbst 2021. Damals lobte Herr Wipperfürth noch die kritische Haltung des Journalisten und hatte im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz „um Rat gefragt“. Bis heute verbreitet er die Lüge, Herr Prothmann habe ihm einen Beratervertrag verkaufen wollen. Auch das ist völlig unwahr. Die Haltung von Herrn Wipperfürth änderte sich, als Hardy Prothmann das „ausschließlich selbstlose“ Agieren des Lohnunternehmers kritisch in den Blick nahm und auf Basis seiner Recherchen bezweifelte. Seither spricht Herr Wipperfürth über Herrn Prothmann von einem „völlig unbedeutenden, gescheiterten Provinzblogger“ und agiert auch mit einer Prangergruppe gegen Hardy Prothmann auf Facebook. Tatsächlich ist Herr Wipperfürth mit seiner üblen Nachrede vor Gericht gescheitert. Auch in anderen Fällen, wie gegen T-Online, hat er Prozesse verloren, ebenso gegen andere Personen. denen er Äußerungen untersagen lassen wollte. Fazit: Herr Prothmann und andere dürfen sich weiterhin kritisch zu Herrn Wipperfürth äußern. Das steht ihm umgekehrt auch frei. Allerdings nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen und schon gar nicht zur Privat- und Intimsphäre. (Foto: RNB Screenshot FB-Live-Gespräch)
