Ludwigshafen/Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar, 27. Oktober 2016. (red/pol) Die Polizei in der Region ist durch die vielen Zwischenfälle alarmiert, in denen sogenannte “Horror-Clowns” bzw. “Killer-Clowns” die Bevölkerung verunsichern und zum Teil Straftaten begehen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und das Polizeipräsidium Mannheim informieren nun die Täter über die Konsequenzen – und geben Opfern Tipps zum Schutz vor diesem schlechten Scherz. Die Innenministerien und die Polizeipräsidien in der Region haben angekündigt, hart gegen die Clowns vorzugehen.
Information des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz:
“In den vergangenen Tagen hat das Phänomen der sogenannten “Killer-Clowns” nun auch in Rheinland-Pfalz Einzug gehalten. Insgesamt 24 Fälle sind seit dem 20.10.2016 gemeldet geworden. Während aus den USA oder auch Großbritannien Straftaten bekannt werden, handelt es sich bei uns bislang vorrangig um Falschmeldungen. Hierzu zählen auch echt wirkende Nachrichten eines Fake-Newsportals, welche weiter verteilt auf Facebook und Co. für Angst bei der Bevölkerung sorgen.
Beim Maskieren selbst verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Ein schlechter Scherz, welcher Konsequenzen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten oder auch Strafanzeigen nach sich ziehen kann. Hinzu kommen die Angstzustände der Opfer, welche beispielsweise zu Unfällen führen können.
Gerade in Hinblick auf Halloween stellen sich nun sicherlich viele Bürger die Frage: wie komme ich sicher durch die Nacht? Hierzu hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Präventions-Tipps zusammengestellt, welche nicht nur im Hinblick auf das aktuelle Phänomen für mehr Sicherheit sorgen sollen:
Gefahr erkennen, richtig reagieren und helfen
Straftaten werden meist dort begangen, wo sich die Täter unentdeckt fühlen und sie keine Strafverfolgung und kein Entdeckungsrisiko fürchten müssen. Nutzen Sie gut beleuchtete und belebte Wege. Bedenken Sie beim Tragen von Kopfhörern, dass Sie gegebenenfalls auf auffällige Geräusche nicht oder erst verspätet reagieren können. Genau wie Sie im Straßenverkehr durch vorausschauendes Verhalten Gefahren rechtzeitig erkennen und vermeiden können, ist es möglich, frühzeitig Situationen aus dem Weg zu gehen, die zu Aggression oder Gewalt führen könnten. Nutzen Sie bei verdächtigen aggressiven Personen sofort den Notruf der Polizei. Sollten Sie auf aggressive, verkleidete Täter treffen, dann holen Sie die Täter aus der Anonymität heraus und machen Sie deren Fehlverhalten durch Hilferufe öffentlich. Rufen Sie um Hilfe und machen Sie auf Ihre Lage aufmerksam. Beziehen Sie andere Menschen (z.B. andere Fahrgäste in der Straßenbahn oder Bus, Fußgänger) mit ein. Andere Menschen müssen mobilisiert werden. Sprechen Sie Personen direkt an. Sagen Sie konkret, von wem Sie welche Hilfe erwarten, z.B.: “Sie mit der roten Jacke, rufen Sie die Polizei!” Viele Menschen sind bereit zu helfen.
- Alarmieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen aggressive Personen in Verkleidung begegnen. Der Notruf ist kostenfrei.
- Sprechen Sie andere Menschen direkt an: “Wir helfen gemeinsam!”
- Verlassen Sie ggf. mit dem Opfer den Ort.
- Bieten Sie dem Opfer sichere Orte (Ihr Auto, Ihre Geschäftsräume) an.
- Schreien Sie laut, das verunsichert Täter und erregt Aufmerksamkeit. – Rufen Sie aus sicherer Entfernung laut in Richtung Täter: “Ich habe die Polizei gerufen.”
- Merken Sie sich das Aussehen des Täters.
- Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
- Halten Sie flüchtende Täter nicht auf.
- Greifen Sie Täter nicht körperlich oder verbal an.
- Halten Sie Abstand.
- Begleiten Sie Kinder an Halloween bei den Streifzügen in der Nachbarschaft.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
“Die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle alarmiert, in denen so genannte Horror-Clowns Straftaten begangen haben. Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die Behörden werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darüber hinaus stehen solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus. Das Polizeipräsidium Mannheim informiert Täte – und gibt Opfern Tipps für das Verhalten im Ernstfall.
Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen.
Konsequenzen für Täter
- Eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock erleidet.
- Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten. Zusätzlich zur Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene Schäden ersetzen.
- Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre “Opfer” in gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch diese werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich geahndet.
Empfehlungen für die Bevölkerung
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze.
- Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen.
- Provozieren Sie den Clown nicht.
- Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei.
- Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei.
- Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten.
- Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung.
- Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei unter 110.
- Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei!
- Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei.”