Mannheim, 27. Januar 2017. (red/pol) Ein 31-Jähriger ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen dringenden Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls in Untersuchungshaft genommen worden. Eine DNA-Spur führte zum Tatverdächtigen. Die Verhaftung erfolgte in Rumänien aufgrund eines europäischen Haftbefehls.
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„In der Zeit von Montag, 18.04.2016 bis Mittwoch, 20.04.2016, kam es zu einem Einbruch in eine Wohnung in Mannheim-Neckarau. Hierbei wurde Schmuck im Wert von geschätzten 14.000 Euro entwendet.
Im Rahmen der Ermittlungen der EG Eigentum und der Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ergab sich ein dringender Tatverdacht. Eine DNA-Spur vom Tatort konnte anhand erkennungsdienstlicher Daten aus Frankreich einem dort bereits polizeibekannten 31-Jährigen zugeordnet werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs. Auf Grund der europaweit bestehenden Fahndung wurde der Tatverdächtige in Rumänien von dortigen Polizeikräften angetroffen und verhaftet.
Er wurde am 26.01.2017 nach Deutschland überstellt. Der Verdächtige wurde am 27.01.2017 dem Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, welcher den bestehenden Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die weiteren Ermittlungen bezüglich eines bislang unbekannten Mittäters werden durch die Staatsanwaltschaft Mannheim und die Ermittlungsgruppe Eigentum der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt.“