Karlsruhe/Rhein-Neckar, 27. Januar 2017. (red/pm) In Baden wurden 2016 20 gemeinnützige Stiftungen gegründet. Den guten Wert bestätigt das Regierungspräsidium nun in seiner Jahresstatistik der Stiftungen.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Der Betrag 16,5 Millionen Euro zeigt, dass das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft einen festen Platz einnimmt“, sagte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl heute (27.1.2017) bei der Vorstellung der Stiftungsstatistik in Karlsruhe.
Das Grundstockvermögen der 20 gemeinnützigen Stiftungen, die im vergangenen Jahr im Regierungsbezirk gegründet wurden, beträgt 16,5 Millionen Euro. Die Stiftungszwecke sind vielfältig, sie reichen von der Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Forschung bis hin zum Gesundheitswesen.
Dies verdeutlicht, dass Stiftungen einen Dienst am Gemeinwohl leisten. „Sie stellen ein herausragendes und unverzichtbares Element aktiver Bürgschaft dar“, hob Regierungspräsidentin Nicolette Kressl hervor. Im Jahr 2016 wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe 20 gemeinnützige Stiftungen anerkannt.
Niveau nahe der Jahre 2013/2014
Die Zahl der Neugründungen nähert sich damit dem Niveau der Jahre 2013 und 2014 (2013: 20; 2014: 24). In 2015 wurden 17 gemeinnützige Stiftungen gegründet. Das Grundstockvermögen der im Jahr 2016 gegründeten Stiftungen betrug insgesamt 16,5 Millionen Euro (2014: 241 Millionen Euro; 2015: 18,9 Millionen Euro).
Die Gesamtzahl der Stiftungen im Regierungsbezirk stieg durch die Gründungen auf 760 (2015: 743). In 2016 wurden außerdem eine Stiftung aufgelöst, zwei Stiftungen zusammengelegt und der Sitz einer Stiftung verlegt. Von den 760 Stiftungen sind 699 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, darunter 24 Bürgerstiftungen sowie 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen.
Im Vergleich zu den übrigen Stadt- bzw. Landkreisen sind Stiftungen im Karlsruher Raum am stärksten vertreten: Stadtkreis Karlsruhe: 138; Landkreis Karlsruhe: 68.
Niedrigzinsen können eine Bedrohung sein
Laut Regierungspräsidium Karlsruhe nehmen Anfragen bezüglich der Auflösung einer Stiftung, beziehungsweise der Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung, zu. Grund hierfür ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die sich bei den Stiftungen in geringer werdenden Erträgen auswirkt.
Nach derzeitiger Gesetzeslage kommen eine Auflösung beziehungsweise Zusammenlegung allerdings nur dann in Betracht, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich oder das Gemeinwohl gefährdet ist.
Diese Voraussetzungen sind jedoch äußerst selten erfüllt. Es gibt allerdings Bestrebungen, diese Regelungen durch die geplante Reform des Stiftungsrechts zu lockern.
Karlsruhe berät in Stiftungsfragen
„Ich würde mich sehr freuen, wenn sich trotz der Niedrigzinsphase auch im laufenden Jahr die positive Entwicklung bei der Gründung von Stiftungen weiter fortsetzen würde. Das private Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger macht die Welt ein Stück weit besser, und dies nicht nur in unserem Regierungsbezirk“, so die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.
Die 20 neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt auf die Stadt- und Landkreise:
Stadtkreise: Karlsruhe 5, Mannheim 4, Baden-Baden 1, Heidelberg 1, Pforzheim 1.
Landkreise: Rhein-Neckar- Kreis 3, Landkreis Calw 2, Landkreis Karlsruhe 2, Landkreis Freudenstadt 1.
Hintergrund: Im Rahmen der Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium Karlsruhe potentielle Stifterinnen und Stifter ebenso bei der Gründung einer Stiftung wie auch nach der Gründung bei der Verwaltung einer anerkannten Stiftung.
In der Regel stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erarbeitung einer Satzung, die Verwirklichung des Stiftungszwecks sowie die Rechnungslegung im Vordergrund.
Weitere Informationen zu Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere auch Muster für Stiftungssatzungen, sind im Themenportal der Regierungspräsidien unter dem Thema Gesellschaft bereitgestellt:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Stiftung/Seiten/default.aspx
Hier sind auch die für Stiftungen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgeführt.“