Mannheim/Rhein-Neckar, 27. Januar 2012 (red/pol) In der närrischen Zeit fließt der Alkohol gerne mal in größeren Mengen. Die Polizei Mannheim bittet darum sich auch in der Fastnachtszeit nicht betrunken hinters Steuer zu setzen.
Information der Polizei Mannheim
“Zur Fasnachtszeit hat sehr oft nicht nur der Spaß sondern auch der Alkohol Hochkonjunktur. Vergessen Sie daher nicht, sich rechtzeitig um eine Heimfahrgelegenheit zu kümmern.
Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden oder den Führerschein entzogen zu bekommen, ist es wirklich nicht wert. Wenn sich „Narren“ betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen, versteht die Polizei bestimmt keinen Spaß.
Im letzten Jahr musste die Mannheimer Polizei in der Fastnachtszeit 11 Unfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum aufnehmen. 64 Personen führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und weitere zehn Fahrzeugführer fielen bei den Kontrollen durch Konsum von Drogen auf.
Die Polizei wird deshalb auch in diesem Jahr wieder während der gesamten Fastnachtszeit sowohl im Stadtgebiet Mannheim als auch in den Umlandgemeinden verstärkt gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr vorgehen und dabei auch ein besonderes Augenmerk auf Fahrer richten, die unter Drogeneinfluss stehen.
Damit in den „tollen Tagen“ der Führerschein nicht auf der Strecke bleibt und alle das närrische Treiben ohne “Nachwehen” genießen können, hier noch einige Tipps des Polizeipräsidiums Mannheim:
Hände weg vom Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen. Niemand kann den eigenen Promillegehalt treffsicher einschätzen. Da liegt so mancher “Jeck” ganz schön daneben. Einige vertrauen sogar auf frei verkäufliche Alkohol-Testgeräte. Der „Promillepegel“ lässt sich damit in der Regel jedoch nicht zuverlässig messen.
Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren!
Seit dem 01.08.2007 gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze! Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder durch Drogen beeinflussten Fahrern ins Auto!”