Heidelberg, 26. März 2015. (red/pm) Gegen rund 1.600 Bescheide über die Festsetzung von Wasserversorgungsbeiträgen haben Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den vergangenen Wochen Widerspruch eingelegt. Sie alle erhalten in den kommenden Wochen eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Einwendungen. Das hat die Stadt Heidelberg angekündigt.
Information der Stadt Heidelberg:
„Die Stadt Heidelberg musste bis Ende 2014 für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag erheben: Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung von der Stadt verlangt, zu überprüfen, für welche Heidelberger Grundstücke durch die Umstellung der Versorgungsstruktur im Jahr 2010 eine Beitragspflicht entstanden ist.
Neben unbebauten Grundstücken waren hiervon vor allem auch Garagen- und Stellplatzgrundstücke betroffen. Insgesamt musste die Stadt rund 3.100 Beitragsbescheide versenden. In rund der Hälfte der Fälle haben die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Widerspruch erhoben. Die vorgetragenen Argumente und jeweiligen Sachverhalte werden derzeit von der Stadt individuell geprüft.
Wiederkehrende Argumente
In den Widersprüchen wurden auch wiederkehrende grundsätzliche Argumente vorgebracht. Zum Beispiel, dass eine Beitragserhebung nach über dreißig Jahren gegen Treu und Glauben verstoße oder dass für das Stellplatzgrundstück ein Anschluss an das Wasserversorgungsnetz weder gewünscht noch sinnvoll sei. Ziel der Stadt Heidelberg ist es, mithilfe von Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine gerichtliche Überprüfung dieser Argumente vornehmen zu lassen.
„Die nachträgliche Erhebung der Wasserversorgungsbeiträge hat bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern verständlicherweise viel Unmut ausgelöst. Zusätzlich sind in vielen Fällen ganz grundsätzliche Fragen berührt, etwa zur Rückwirkung oder zur Art der Grundstücksnutzung“, sagt Bürgermeister für Konversion und Finanzen Hans-Jürgen Heiß.
Warten bis zum Abschluss der Musterverfahren
Bis zum Abschluss der Musterverfahren soll die Entscheidung über die eingegangenen Widersprüche, die von den genannten Argumenten ebenfalls betroffen sind, zurückgestellt werden. Auf diese Weise kann vermieden werden, sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer individuell vor die Entscheidung zu stellen, ob sie gegen ihren Widerspruchsbescheid klagen oder den Festsetzungsbescheid bestandskräftig werden lassen wollen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Widerspruch gegen ihren Bescheid erhoben haben, erhalten in den kommenden Wochen eine schriftliche ingangsbestätigung, in der ihnen das weitere Vorgehen in ihrem jeweiligen Fall mitgeteilt wird. Mahnungen werden bis dahin in keinem Fall ergehen. Aufgrund der Vielzahl der Widersprüche kann es im Einzelfall etwas dauern, bis die Rückmeldung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern eingeht. Die Stadt Heidelberg bittet hierfür um Verständnis.
Wasserversorgungsbeitrag: Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de.“